Bayern: 7 Prozent Gender Pay Gap auch bei vergleichbarer Arbeit

blog main image
December 17, 2025
18.12.2025
2 Minuten Lesezeit

Selbst bereinigt um Teilzeit, Berufswahl und Qualifikation verdienen Frauen 1,98 Euro weniger pro Stunde. Der DGB fordert verbindliche Entgelttransparenz nach EU-Richtlinie.

Strukturbereinigung reduziert Gap nur auf 7 Prozent

Bayerische Arbeitnehmerinnen erzielen durchschnittlich 23,22 Euro Bruttostundenlohn, männliche Kollegen 28,50 Euro, eine Rohdifferenz von 19 Prozent. Das Statistische Landesamt Bayern analysierte, welcher Anteil durch Teilzeit, Berufswahl und Qualifikationsniveau erklärbar ist: etwa zwei Drittel. Die verbleibende bereinigte Lücke beträgt 7 Prozent oder 1,98 Euro pro Stunde – ein Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt. Diese Differenz tritt bei äquivalenter Tätigkeit auf und deutet auf systematische Bewertungsunterschiede hin, die nicht durch messbare Leistungsfaktoren gerechtfertigt sind.

Methodische Einschränkung: Öffentlicher Sektor fehlt

Die Eurostat-konformen Berechnungen klammern öffentliche Verwaltung, Bundeswehr und Sozialversicherung aus: Sektoren mit typischerweise geringeren Gender Pay Gaps durch Tarifbindung und transparente Gehaltssysteme. Die tatsächliche bereinigte Lücke in der Gesamtwirtschaft könnte daher niedriger ausfallen.

DGB verlangt Durchsetzung statt Freiwilligkeit

Verena Di Pasquale, stellvertretende DGB-Landesvorsitzende, fordert: „Es muss Schluss sein damit, dass Frauen schlechter bezahlt werden, nur weil sie Frauen sind. Gleiche Bezahlung muss endlich verbindlich durchgesetzt werden, auch in Bayern." Der Gewerkschaftsbund verlangt verpflichtende Gehaltsüberprüfungen und Korrekturmechanismen gemäß EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Unternehmen müssten Vergütungsstrukturen systematisch analysieren und dokumentierte Ungleichbezahlung abstellen. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte entsteht daraus ein wachsendes Beratungsfeld: EU-Entgelttransparenz-Compliance erfordert strukturierte Gehaltsaudits, Dokumentation und Korrekturprozesse, operative Umsetzungsbegleitung wird zur regulatorischen Pflicht, sobald die Richtlinie in nationales Recht überführt ist.