EU reformiert Nachhaltigkeitsoffenlegung im Finanzsektor

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November 26, 2025
27.11.2025
2 Minuten Lesezeit

Brüssel schlägt Vereinfachungen der SFDR vor: PAI-Erklärungspflicht entfällt, dreistufige Produktklassifizierung kommt.

Doppelte Entbürokratisierung

Am 20. November 2025 hat die Europäische Kommission überarbeitete Regeln für die Sustainable Finance Disclosure Regulation vorgelegt. Der Entwurf zielt auf Vereinfachung der Berichtspflichten im nachhaltigen Finanzwesen. Wesentliche Änderung: Die Erklärung zu Principal Adverse Impacts (PAIs), negativen Nachhaltigkeitseffekten, entfällt künftig auf Unternehmensebene. Parallel beseitigt der Vorschlag Redundanzen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Bei Produktdaten gilt das Prinzip: nur offenlegen, was verfügbar, vergleichbar und aussagekräftig ist.

Dreistufige Taxonomie mit Mindestquote

Finanzprodukte mit ESG-Merkmalen ordnen sich künftig in eine von drei Kategorien ein: nachhaltig, transitional oder grundlegend. Voraussetzung: mindestens 70 Prozent der Assets müssen der deklarierten Strategie folgen. Investitionen in Unternehmen mit Menschenrechtsverstößen sind tabu. ESG-Begriffe in Produktnamen und Werbung bleiben registrierten Produkten vorbehalten. Parlament und Rat beraten nun die Vorschläge.