Deutschland unterzeichnet internationales Anwaltsschutz-Übereinkommen ab Januar 2026

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November 21, 2025
21.11.2025
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Die Bundesregierung unterzeichnet das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz von Rechtsanwälten. Die Europarat-Konvention verpflichtet Staaten zu Maßnahmen gegen Repressalien. Die Strafprozessordnung muss beim Durchsuchungsschutz angepasst werden.

Völkerrechtliche Verpflichtung gegen staatliche Repressalien

Deutschland hat sich für die Unterzeichnung eines historischen Abkommens entschieden: Das Europarat-Übereinkommen zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs etabliert erstmals völkerrechtlich verbindliche Standards. Die Konvention sichert Anwältinnen und Anwälte gegen Bedrohungen und staatliche Eingriffe ab und betont ihre rechtsstaatliche Funktion. Das Ministerkomitee des Europarats verabschiedete das Übereinkommen am 12. März. Vertragsstaaten verpflichten sich zu wirksamen Schutzmaßnahmen vor Angriffen, Drohungen und unzulässigen Interventionen. Zusätzlich garantiert das Abkommen Selbstverwaltung der Anwaltschaft und Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses. Straftaten gegen Anwälte erfordern Strafverfolgung und Untersuchung.

Strafprozessordnung erfordert Nachbesserungen

Laut Bundesjustizministerium deckt deutsches Recht bereits viele Konventions-Regelungen ab. Anpassungsbedarf besteht primär in der Strafprozessordnung, konkret beim Durchsuchungsschutz. Die völkerrechtliche Wirksamkeit tritt ein, sobald mindestens acht Staaten – davon sechs Europaratsmitglieder – ratifizieren. Deutschland plant die Unterzeichnung für Januar 2026. Der Europarat vereint 46 Mitgliedsstaaten mit Fokus auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Konvention steht auch Nichtmitgliedern offen. Post-Ratifikation überwacht eine Sachverständigengruppe die Implementation. Das Abkommen setzt einen Präzedenzfall: Erstmals verpflichten sich Staaten völkerrechtlich bindend, Anwälte systematisch zu schützen und ihre unabhängige Berufsausübung zu garantieren – besonders relevant für Jurisdiktionen mit fragiler Rechtsstaatlichkeit.