Das Bundessozialgericht verzeichnet zunehmend maschinell verfasste Schriftsätze ohne anwaltliche Begleitung und führt dies auch auf den dramatischen Rückgang bei Fachanwälten für Sozialrecht zurück.
Ein Extremfall verdeutlicht das Problem: 4.500 Seiten umfasste eine Antragsbegründung, die dem Bundessozialgericht vorgelegt wurde. Erstellt nicht von einem Anwalt, sondern mithilfe Künstlicher Intelligenz. Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch berichtete beim Jahrespressegespräch in Kassel von einer spürbaren Mehrbelastung durch solche Eingaben. Fast alle Bundesländer melden dem Gericht, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge regelmäßig ohne rechtliche Vertretung, dafür mit KI-Unterstützung einreichen.
Die maschinell erstellten Schriftsätze weisen typische Schwächen auf. Sie enthalten verallgemeinerte Formulierungen ohne Bezug zum individuellen Fall. Häufig werden Klage und Eilantrag ohne erkennbaren Grund kombiniert. Besonders problematisch: Falsche Fundstellen zu angeblicher Rechtsprechung tauchen regelmäßig auf. Die Richterinnen und Richter müssen dennoch jeden Vortrag prüfen. Die anschließenden Beschlüsse akzeptieren viele Betroffene wiederum nicht.
Fuchsloch sieht einen Zusammenhang mit dem schwindenden Angebot an rechtlicher Beratung im Sozialrecht. Die Zahl der Fachanwälte ist seit dem Jahr 2000 um fast zwölf Prozent auf 1.619 gesunken. Kein anderes Fachgebiet verzeichnet einen vergleichbaren Rückgang. Im Arbeitsrecht, wo die Fallzahlen nur geringfügig höher liegen, praktizieren mit über 11.000 Berufsträgerinnen und Berufsträgern fast zehnmal so viele Spezialistinnen und Spezialisten.
Die isolierten Prozesskostenhilfeverfahren stiegen um 21 Prozent auf 714 Fälle. Rechtssuchende ohne Anwalt beantragen darin Unterstützung für eine geplante Nichtzulassungsbeschwerde. Die Prüfung dieser Anträge bindet erhebliche Kapazitäten, da alle denkbaren Zulassungsgründe berücksichtigt werden müssen.
Fuchsloch schlägt vor, Künstliche Intelligenz auch in der Justiz einzusetzen. Algorithmen könnten helfen, relevante Argumente aus umfangreichen Schriftsätzen herauszufiltern und nicht einschlägige Rechtsprechung zu identifizieren. Zusätzlich brauche es besseres Erwartungsmanagement und moderne IT-Systeme in der Sozialverwaltung.




