Fremdbesitzverbot: Private Equity testet Grenzen bei Rechtsberatung

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December 17, 2025
18.12.2025
3 Minuten Lesezeit

Internationale Investoren entwickeln zunehmend ausgefeilte Modelle, um trotz strikter berufsrechtlicher Schranken in deutsche Anwaltskanzleien zu investieren, während die Aufsicht tatenlos zusieht.

Berufsrecht blockiert, Kreativität wächst

Deutsche Anwaltskanzleien bleiben für Finanzinvestoren regulatorisch unerreichbar. Die Bundesrechtsanwaltsordnung verbietet Beteiligungen ohne Berufsträgereigenschaft kategorisch: ein Schutzwall für Unabhängigkeit, der auf gefestigter Rechtsprechung basiert. Anders als im Steuerberaterrecht existiert keine Lücke für mehrstufige Beteiligungskonstruktionen. Dennoch registriert Fieldfisher steigende Nachfrage. „Große Player, die international tätig sind", wie Managing Partner Philipp Plog sie beschreibt, sondieren systematisch Einstiegsmöglichkeiten. Auch Tech-Konzerne zeigen Interesse. Die Investoren stammen überwiegend aus dem Ausland und suchen nach Roll-up-Strategien: dem gebündelten Aufkauf mehrerer Kanzleien.

Service-Gesellschaften als Investitionsvehikel

Die bevorzugte Umgehungsstrategie: Parallel zur BRAO-konformen Kanzlei entsteht eine zweite Gesellschaft, die IT-, KI- oder Backoffice-Dienstleistungen erbringt und für externes Kapital offen steht. Investoren partizipieren so mittelbar am Kanzleierfolg, ähnlich dem McDermott-Modell in den USA. Jan Wildhirth, Managing Director bei Fieldfisher X, beobachtet gehäufte Anfragen zu solchen Konstruktionen. Seine Einschätzung zur Aufsicht: „Die Kammern verfolgen das nicht intensiv. Ihnen fehlen wahrscheinlich die Ressourcen, um aktiv zu ermitteln." Die Zurückhaltung der Standesaufsicht öffnet faktisch Spielräume.

Legal Techs als Treiber, Etablierte als Bremser

Etablierte Kanzleien wehren Fremdkapital aus Eigeninteresse ab, kapitalkräftige Konkurrenz bedroht Marktanteile. Legal Techs dagegen forcieren die Öffnung massiv. Sie würden gerne umfassende Rechtsdienstleistungen anbieten, scheitern aber an der BRAO. Häufig strukturieren sie deshalb Teile als Anwaltskanzlei. „Das sind Umgehungskonstruktionen", konstatiert Plog. England zeigt die Zukunft: Private-Equity-Gesellschaften kaufen dort gezielt regionale Kanzleien, oft getrieben durch Nachfolgethemen. Plog beschreibt das Vorgehen als „Konstruktionen, bei denen zulässige Beteiligungen mit vertraglichen Lösungen kombiniert werden".

Steuerberater als Präzedenzfall

Der aktuelle Streit zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium über Private-Equity-Beteiligungen am Steuerberatermarkt könnte wegweisend werden. Eine Doppelstruktur ermöglicht Finanzinvestoren derzeit unter Bedingungen den Einstieg. Beobachter werten dies als Testlauf mit Signalwirkung für Anwaltskanzleien. Fieldfisher selbst agiert als Berater dieser Transformation, nicht als Akteur. Die Kanzlei verneint eigene Beteiligungsmodelle – bisher. Der Zeitdruck bleibt: Private-Equity-Investoren erwarten schnelle Ergebnisse, die regulatorische Realität liefert Verzögerung.