BMF aktualisiert Auslandsreisepauschalen für 2026

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December 16, 2025
17.12.2025
2 Minuten Lesezeit

Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten gelten ab Januar, mit Änderungen für mehrere Länder.

Angepasste Werte ab Jahresbeginn

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 die Pauschbeträge für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsdienstreisen überarbeitet. Die neuen Werte sind ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden.

Änderungen im Überblick

Gegenüber den seit Januar 2025 geltenden Beträgen ergeben sich Anpassungen unter anderem für Albanien, Bulgarien, Teile von China, die baltischen Staaten, Irland und die Schweiz.

Steuerliche Behandlung

Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen sind nur in Höhe der Pauschbeträge als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Arbeitgeber können diese Beträge lohnsteuerfrei erstatten. Bei Übernachtungskosten gilt die Pauschale ausschließlich für steuerfreie Arbeitgebererstattungen, für den Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich.