Der Landtag beschließt einstimmig: Wer die erste juristische Prüfung nicht besteht, kann künftig einen Bachelor of Laws erhalten.
Wer alle universitären Prüfungen besteht, aber am ersten Staatsexamen scheitert, steht künftig nicht mehr ohne Abschluss da. Der Landtag in Schwerin hat fraktionsübergreifend beschlossen, das Jurastudium an der Universität Greifswald um den Bachelor of Laws zu erweitern. Die Regelung greift rückwirkend bis Ende 2017.
Der Abschluss öffnet Türen in Verwaltung, Wirtschaft und Kanzleien. Auch der Zugang zu Masterstudiengängen wird möglich. Für Richteramt oder Staatsanwaltschaft bleibt das Bestehen beider Staatsexamina Voraussetzung. SPD-Abgeordneter Robert Northoff: Wer jahrelang erfolgreich studiert habe, dürfe am Ende nicht vor dem Nichts stehen. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) verwies auf die psychische Entlastung für Studierende.
Parallel führt das Land elektronische Examina ein. Ab Februar 2026 kann das zweite Staatsexamen digital abgelegt werden, ab April 2027 voraussichtlich auch das erste.
Die Durchfallquote beim ersten Staatsexamen liegt bei 30 bis 35 Prozent. Gleichzeitig scheidet in den nächsten zehn Jahren fast die Hälfte der rund 620 Richter und Staatsanwälte aus dem Dienst. Der Wettbewerb um Absolventen mit Kanzleien und Wirtschaft verschärft die Personalsituation.





