Nach dem Eklat um die Besetzung des OVG-Präsidenten legt eine Arbeitsgruppe Reformvorschläge vor. Justizminister Limbach begrüßt die Ergebnisse, doch es gibt auch Widerspruch.
Der Streit um den Vorsitz am Oberverwaltungsgericht in Münster hatte das Zeug zur Staatsaffäre. Ein Untersuchungsausschuss tagte, Sitzungen wurden abgebrochen, das Bundesverfassungsgericht schaltete sich ein. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen geriet massiv unter Druck. Vorwürfe der Begünstigung standen im Raum, parteipolitische Verflechtungen wurden vermutet. Nun soll alles besser werden. Eine Arbeitsgruppe hat Empfehlungen erarbeitet, die dem Rechtsausschuss des Landtags vorliegen.
Die Vorschläge zielen auf verbindlichere Abläufe. Fristen für Bewerbungen sollen künftig strikt gelten. Wer sich nachträglich meldet, hat nur noch in absoluten Ausnahmefällen eine Chance. Gespräche mit Kandidaten werden dokumentiert. Der Abbruch laufender Verfahren wird gesetzlich eingegrenzt. Liegen Bewerber in ihren Beurteilungen eng beieinander, entscheidet ein Auswahlgespräch vor einer Kommission. Die zuständigen Gremien werden früher eingebunden, alle Schritte folgen ohne Verzögerung aufeinander.
Limbach begrüßt die Ergebnisse. Transparente und rechtssichere Besetzungen seien keine Formalität, sondern Grundlage des Rechtsstaats. Gemeinsam habe man praxistaugliche Lösungen gefunden, die die Justiz für die Zukunft stärken könnten.
Die Neue Richterinnenvereinigung sieht das anders. Die Vorschläge wirkten zusammenhanglos und gingen nicht weit genug. Der Verband verweist auf Österreich, wo unabhängige Beurteilungsgremien für mehr Objektivität sorgen. Nur so ließen sich Transparenz und Versachlichung erreichen. Die vorgelegten Empfehlungen seien lediglich Flickwerk.
Auslöser der Affäre war eine Personalentscheidung zugunsten einer Person aus dem Umfeld des Ministers. CDU-Politiker mischten sich ein, was Spekulationen über politische Einflussnahme anheizte. Schließlich zog das Kabinett seine Wahl zurück. Bundesrichter Carsten Günther übernahm den Posten. Nach vier Jahren ohne Führung hat das Oberverwaltungsgericht damit wieder einen Präsidenten.




