Der Pharmakonzern einigt sich mit US-Klägeranwälten auf Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden Dollar im Streit um das Herbizid Roundup. Mehrere Großkanzleien begleiten die Transaktion.
Ein Kapitel der Monsanto-Übernahme findet seinen Abschluss. Bayer hat mit sechs führenden amerikanischen Klägervertretungen eine Einigung erzielt, die Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Roundup beilegt. Die Zahlungen erstrecken sich über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren. Das Gericht in St. Louis muss dem Vergleich noch zustimmen.
Mit dem Erwerb von Monsanto erbte Bayer eine juristische Großbaustelle. Zahlreiche Anwender des Produkts führen Krebserkrankungen auf den Wirkstoff Glyphosat zurück. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und verweist auf Einschätzungen von Aufsichtsbehörden, die das Mittel als unbedenklich einstufen. Die Vereinbarung enthalte keinerlei Schuldanerkenntnis.
Der oberste Gerichtshof der USA kündigte an, einen Fall zur Frage bundesrechtlicher Vorgaben bei Warnhinweisen zu prüfen. Diese Entwicklung schuf Verhandlungsspielraum. Das betreffende Verfahren eines einzelnen Klägers bleibt von der Sammeleinigung ausgenommen.
Der Konzern rechnet mit steigenden Rückstellungen in Milliardenhöhe. Zur Deckung dient eine Kreditlinie über acht Milliarden Dollar. Linklaters begleitete deren Abschluss mit einem Team um Dr. Urs Lewens. Frisches Eigenkapital soll nicht aufgenommen werden.
Gibson Dunn unterstützte das Inhouse-Team um Group General Counsel Dr. Thomas Laubert bei den Verhandlungen sowie bei gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Dr. Markus Nauheim und Daniel W. Nelson führten das Mandat. Wachtell Lipton beriet ebenfalls auf Konzernseite, Latham & Watkins stand Monsanto zur Seite.




