Der Deutsche Steuerberaterverband meldet eine Verschiebung der flächendeckenden elektronischen Zustellung auf 2027. Im Übergangsjahr 2026 droht Chaos durch Parallelsysteme.
Der Gesetzgeber hat den Zeitplan für elektronische Bescheiderteilung angepasst. Der Bundestag modifizierte am 13. November 2025 die ursprünglich für 2026 geplante Regelung im Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes. Offizielle Begründung: mehr Vorbereitungszeit für Steuerpflichtige (vgl. BT-Drs. 21/2751, Artikel 8, S. 76). Insider vermuten technische Implementierungsprobleme.
Die Neufassung von § 122a AO eliminiert das Einwilligungserfordernis. Ab 2026 dürfen Finanzämter Verwaltungsakte ohne Zustimmung digital bereitstellen. Die ursprünglich für 2026 geplante Pflicht zur digitalen Zustellung bei elektronisch eingereichten Erklärungen (§ 122a Abs. 1 Satz 2 AO) verschiebt sich auf 2027 (vgl. BT-Drs. 21/2751, Artikel 8, S. 65).
Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert die einseitige Regelung. 2026 können Finanzämter nach Ermessen zwischen digitaler und analoger Zustellung wählen – ohne Einwilligung. Berater und Mandanten müssen beide Wege parallel überwachen.
Ab 2027 wird elektronische Bekanntgabe zum Standard, Papierform bleibt Option. Steuerpflichtige können formlos widersprechen, der Antrag wirkt nur prospektiv. Der Deutsche Steuerberaterverband empfiehlt Vorbereitung auf digitale Zustellung und Abstimmung mit dem Finanzamt. Zu Einspruchsfristen verweist der Verband auf seine Information vom 13. Oktober 2025.





