Bundesrat stoppt Fremdbesitzverbot: PE bleibt vorerst weiter in Steuerkanzleien

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May 13, 2026
13.05.2026
3 Minuten Lesezeit

Der Bundesrat hat am 8. Mai seine Zustimmung zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz verweigert. Damit bleibt die geplante Verschärfung des Fremdbesitzverbots vorerst aus und Private-Equity-Investoren können sich weiterhin über mittelbare Beteiligungen an steuerberatenden Gesellschaften beteiligen.

Entlastungsprämie bringt Gesetz zu Fall

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (9. StBÄndG) überraschend verweigert. Auslöser war nicht der umstrittene Passus zum Fremdbesitzverbot, sondern eine kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommene Entlastungsprämie für Arbeitnehmer von bis zu 1.000 Euro, die zur Abmilderung gestiegener Lebenshaltungskosten infolge des Irankonflikt beschlossen worden war. Den Ländern fehlt durch diese Regelung die Gegenfinanzierung; die dadurch entstehenden Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen waren nicht tragbar. Da das Gesetz zahlreiche weitere unstreitige Regelungen enthält, ist zu erwarten, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Fremdbesitzverbot bleibt umstritten

Das Gesetz enthielt eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots: Anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sollten sich an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften künftig nur dann beteiligen dürfen, wenn sie ihrerseits die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen, auch mittelbar über mehrstöckige Beteiligungsstrukturen. Ziel war es, Umgehungen des Berufsrechts durch komplexe Gesellschaftsstrukturen zu verhindern. Zudem war eine neue Anzeigepflicht für mittelbar beteiligte Personen vorgesehen. Da der Bundesrat das Gesetz insgesamt abgelehnt hat, bleiben Private-Equity-Investoren, die sich über mittelbare Beteiligungen bei Steuerkanzleien engagiert haben, vorerst ohne regulatorische Änderung. Eine endgültige Entscheidung über die Verschärfung des Fremdbesitzverbots steht damit weiterhin aus.

Weitere Inhalte des Gesetzes

Neben dem Fremdbesitzverbot enthält das 9. StBÄndG zahlreiche weitere Neuregelungen, die nach einem Vermittlungsverfahren in Kraft treten sollen: die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen (ab 1. September 2026), die Zulassung von Tax Law Clinics an Hochschulen, die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine sowie den Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern (ab 1. Januar 2027). Ebenfalls vorgesehen sind eine Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent sowie Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung beim Auseinanderfallen von Signing und Closing.

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