Die Luxemburger Richter weisen Klagen kleinerer Versorger zurück. Die Freigabe durch die EU-Kommission hat damit endgültig Bestand.
Der juristische Kampf um die Neuordnung der deutschen Energiebranche ist vorbei. Der Europäische Gerichtshof hat die letzten Rechtsmittel gegen die Freigabe des Asset-Swaps zwischen E.ON und RWE abgeschmettert. Neun Kläger scheiterten in Luxemburg. Die Genehmigung der EU-Kommission ist damit rechtskräftig. 2018 einigten sich die beiden Konzerne auf einen tiefgreifenden Umbau. RWE übernahm das Geschäft mit Wind, Sonne und Gasspeichern. E.ON bekam im Gegenzug Stromnetze und Millionen Endkunden. Zusätzlich stieg RWE mit knapp 17 Prozent bei E.ON ein: drei Transaktionen, aufgeteilt auf verschiedene Prüfbehörden.
Elf Stadtwerke und regionale Versorger zogen vor Gericht. Ihr Vorwurf: Die Kommission habe die Deals zu isoliert betrachtet und die Marktmacht der beiden Riesen unterschätzt. Eine Gesamtschau hätte andere Ergebnisse gebracht, so das Argument. Die Kläger fürchteten um den Wettbewerb. Schon das EuG hatte 2023 abgewunken. Der EuGH setzt nun den Deckel drauf. Die Begründung: Ein einheitlicher Zusammenschluss liegt nicht vor. Die einzelnen Schritte dienten nicht dazu, einem Unternehmen Kontrolle über das andere zu verschaffen. Jede Transaktion stand für sich.
Linklaters begleitete E.ON durch das Verfahren. Christoph Barth und David-Julien dos Santos Goncalves führten das Team. RWE setzte auf Freshfields mit Ulrich Scholz, Julian Siegmund und Marie von Armansperg. Beide Kanzleien kennen die Konzerne aus zahlreichen Kartellverfahren.




