BGH: Jede falsche Umsatzsteuermeldung zählt einzeln

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March 23, 2026
24.03.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof kippt seine bisherige Linie. Fehler in Voranmeldungen lassen sich nicht mehr mit der Jahreserklärung bereinigen.

Abschied von der Einheitstat

Jahrelang galt: Wer bei der Umsatzsteuer schummelt, wird am Ende nur einmal bestraft. Die monatlichen Voranmeldungen und die Jahreserklärung verschmolzen strafrechtlich zu einem Vorgang. Die Finanzbehörden konzentrierten sich auf die Jahreserklärung, die Voranmeldungen liefen als Vorstufe mit. Der BGH hat diese Praxis nun beerdigt. Der 1. Strafsenat zieht eine neue Trennlinie. Voranmeldungen und Jahreserklärung sind fortan separate Taten im Sinne der Strafprozessordnung. Die Begründung: Beide Erklärungspflichten erfüllen unterschiedliche Funktionen im Steuerverfahren. Die Jahreserklärung ersetzt die Voranmeldungen nicht, sie tritt daneben. Beide Verfahren laufen rechtlich unabhängig voneinander.

Strafrisiko vervielfacht sich

Die Konsequenzen sind erheblich. Für denselben Besteuerungszeitraum drohen künftig mehrere Verurteilungen. Wer zwölf Voranmeldungen und eine Jahreserklärung manipuliert, begeht potenziell dreizehn Straftaten statt einer. Wie sich das auf die Strafzumessung auswirkt, müssen die Gerichte erst klären. Wer reinen Tisch machen will, muss präziser arbeiten. Die unterschiedlichen Fristen für Voranmeldungen und Jahreserklärung rücken ins Zentrum. Beide Zeitschienen verlangen separate Aufmerksamkeit. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige steigen.

Interne Kontrollen gefragt

Unternehmen sollten ihre Abläufe durchforsten. Früher ließ sich ein Patzer in der Voranmeldung mit der Jahreserklärung stillschweigend korrigieren. Dieser Weg ist versperrt. Jede fehlerhafte Meldung steht für sich und kann eigenständig geahndet werden. Wer Risiken minimieren will, muss die Qualitätssicherung bei der Umsatzsteuer hochfahren.