Ein Technologieunternehmen wollte einen Mitarbeiter loswerden, dessen Aufgaben eine Software übernommen hatte. Die Richter in Hangzhou machten dem Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung.
Was passiert, wenn Software die Arbeit eines Angestellten erledigen kann? In Hangzhou versuchte ein Technologieunternehmen, daraus Konsequenzen zu ziehen. Ein Mitarbeiter, dessen Aufgabe darin bestand, Ergebnisse von Sprachmodellen auf Fehler zu prüfen, sollte degradiert werden. Sein Gehalt? Minus 40 Prozent. Als er sich weigerte, die neuen Bedingungen zu schlucken, setzte ihn die Firma vor die Tür. Der Mann klagte und gewann.
Die Richter erteilten dem Arbeitgeber eine Lektion. Technologischer Wandel allein sei kein zulässiger Grund, Beschäftigte zu kündigen oder ihre Bezüge zu kürzen. Das chinesische Arbeitsrecht erlaubt einseitige Trennungen nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei ernsthaften betrieblichen Schwierigkeiten oder einem generellen Personalabbau. Dass ein Algorithmus Aufgaben schneller oder billiger erledigt, fällt nicht darunter. Das Gericht verwies auf eine Entscheidung vom Dezember, die ähnliche Grundsätze aufgestellt hatte. Damit zeichnet sich eine Linie ab: Beschäftigte sollen nicht einfach durch Maschinen ersetzt werden können.
China drückt beim Thema künstliche Intelligenz aufs Tempo wie kaum ein anderes Land. Gleichzeitig beobachten die Behörden nervös, was der Wandel für den Arbeitsmarkt bedeutet. Zu Beginn des KI-Booms waren die Warnungen vor Massenentlassungen laut, inzwischen ist es ruhiger geworden. Das Urteil aus Hangzhou zeigt, dass Gerichte bereit sind, Arbeitnehmerrechte zu verteidigen, wenn Unternehmen zu forsch vorgehen. Wer Personal streichen will, weil Algorithmen einspringen, muss mehr liefern als den Hinweis auf Produktivitätsgewinne.




