Mehrere Bundesländer setzen Algorithmen ein, um Urteile zu schwärzen und Aktenberge zu durchforsten. Das Grundgesetz zieht dabei eine klare Grenze: Die Entscheidung über Recht und Unrecht bleibt Richtern vorbehalten.
In mehreren Bundesländern arbeiten Gerichte mit intelligenter Software. Bayern und Niedersachsen betreiben ein System namens Aleks, Hessen und Baden-Württemberg setzen auf Jano. Beide Programme erkennen Namen, Adressen und andere sensible Angaben in Gerichtsentscheidungen und machen sie unkenntlich. Seit Dezember läuft Jano in der Zivilgerichtsbarkeit im Dauerbetrieb. Die ersten Erfahrungen fallen positiv aus. Bei gleichförmigen Aufgaben übertreffen die Algorithmen die Genauigkeit menschlicher Bearbeiter. Niedersachsen testet zudem ein Werkzeug, das Massenverfahren sortiert und relevante Passagen aus Akten filtert.
Nicht nur Gerichte greifen zu Textgeneratoren. Auch Anwälte und Bürger lassen sich von Chatbots beim Formulieren helfen. In Justizkreisen wächst die Sorge vor einer Schwemme maschinell verfasster Eingaben. Harte Zahlen gibt es nicht, doch ein Berliner Fall zeigt, was schiefgehen kann: In Rechtsmittelschriften tauchten Aktenzeichen und Urteile auf, die nie existiert haben. Die Richter rügten die Verfasser.
Die Bundesregierung ist sich der Risiken bewusst: verzerrte Trainingsdaten, undurchschaubare Modelle, blinde Übernahme maschineller Vorschläge. Die europäische KI-Verordnung stuft Systeme, die Gerichtsentscheidungen vorbereiten, als Hochrisiko ein und verlangt strenge Dokumentation sowie menschliche Kontrolle. Das Grundgesetz geht noch weiter. Rechtsprechung ist Menschensache. Algorithmen dürfen Arbeit abnehmen, aber niemals selbst ein Urteil fällen. Bund und Länder finanzieren deshalb Schulungen, damit Richter und Personal die Technik verstehen und korrigieren können. Eine gemeinsame Strategie soll bis Jahresende stehen. Anschließend übernimmt ein neuer Förderpakt die Finanzierung für drei weitere Jahre.




