Erbschaftsteuer: Erlass nur für Schuldlose

blog main image
August 5, 2026
06.08.2026
2 Minuten Lesezeit

Der BFH erschwert Steuererlässe bei entwertetem Nachlass erheblich, während das Bundesverfassungsgericht im Herbst über die Zukunft der gesamten Erbschaftsteuer entscheidet.

Verfassungsgericht als eigentlicher Taktgeber

Weitreichender als das aktuelle BFH-Urteil dürften zwei Karlsruher Termine wirken: Am 12. Oktober 2026 steht die Gesetzgebungskompetenz sowie Höhe von Freibeträgen und Steuersätzen zur Debatte (1 BvF 1/23), Kritiker wie die bayerische Staatsregierung rügen fehlende Inflationsanpassung und regionale Preisunterschiede als verfassungswidrig. Am Folgetag verhandelt das Gericht über die Begünstigung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22).

BFH zieht enge Grenzen beim Billigkeitserlass

Laut Urteil vom 25. Februar 2026 (II R 1/22) setzt ein Steuererlass bei durch unrechtmäßige Erben verbrauchtem Nachlass voraus, dass der rechtmäßige Erbe schuldlos ist, zumutbare Sicherungsmaßnahmen getroffen und mögliche Ansprüche konsequent verfolgt hat. Bloße Wertverluste durch Markt- oder Immobilienpreisschwankungen zählen ausdrücklich nicht dazu, maßgeblich bleibt der Wert bei Erbanfall.

Formfragen aus der Instanzrechtsprechung

Weitere Leitplanken liefern aktuelle OLG-Entscheidungen: eigenhändige Testamente brauchen laut OLG München (33 Wx 202/25) eine aus Buchstaben bestehende Unterschrift, das OLG Karlsruhe (19 W 27/26) verlangt bei bloßer Ausweiskopie-Identifikation zusätzlich einen Erbschein, das OLG Rostock (3 W 130/25) lässt hingegen eine eidesstattliche Versicherung genügen.

Milliardensummen treiben Reformdebatte

Zwischen 2015 und 2024 wurden 3,1 Billionen Euro vererbt, allein 2024 waren es 113,2 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fordert SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro und eine Vermögensteuer ab 100 Millionen Euro, ihre Umsetzbarkeit hängt maßgeblich vom Karlsruher Urteil ab.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: