Hengeler Mueller berät Henkel bei Ausgliederung zweier Geschäftsbereiche

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May 4, 2026
05.05.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Konsumgüterkonzern überführt sein Klebstoffgeschäft und die Markensparte in separate Tochtergesellschaften. Die Hauptversammlung hat grünes Licht gegeben.

Abspaltung mit Sicherheitsnetz

Der Markenartikelriese Henkel hat seinen Konzernaufbau umgekrempelt. Zwei tragende Säulen, das Geschäft mit Verbraucherprodukten rund um Waschmittel und Haarpflege sowie die Klebstoffsparte für Industrie und Heimwerker, wandern in jeweils eigenständige Tochtergesellschaften. Beide bleiben vollständig im Konzernbesitz. Um den Übergang zu glätten, haben die Parteien ein zweiteiliges Vertragswerk geschnürt. Neben den Ausgliederungsvereinbarungen wurden Pachtverträge abgeschlossen, die es Henkel erlauben, die ausgegliederten Bereiche vorerst weiterzuführen. Die Aktionäre nickten das Paket auf der Hauptversammlung Ende April ab.

Anwaltsteam aus vier Fachrichtungen

Hengeler Mueller begleitete das Projekt und brachte Expertise aus mehreren Rechtsgebieten zusammen. Das Herzstück bildete das gesellschaftsrechtliche Team: Die Partner Theresa Lauterbach und Jochen Vetter steuerten von München aus, Oliver Rieckers von Düsseldorf. Drei Associates aus München lieferten die Zuarbeit. Arbeitsrechtliche Aspekte, etwa die Auswirkungen auf Beschäftigte, verantwortete Partner Christian Hoefs mit Unterstützung eines Frankfurter Kollegen. Fragen zum Schutz von Marken und Technologien klärte Partner Matthias Rothkopf aus Düsseldorf. Regulatorische Hürden im öffentlichen Wirtschaftsrecht nahm sich Partner Michael Schramm vor, ebenfalls am Rhein ansässig.

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