Michael Jaffé erhält Zugang zu vertraulichen Prüfungsunterlagen. Der Bundesgerichtshof weist die Revision der Wirtschaftsprüfer weitgehend zurück.
Michael Jaffé hat vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg erzielt. Der Wirecard-Insolvenzverwalter erhält Zugang zu internen Dokumenten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, einschließlich Handakten, Vermerke und persönlicher Notizen der Prüfer. Das Urteil vom 11. Dezember 2025 (Az. III ZR 438/23) betrifft die Geschäftsjahre 2016 bis 2019. EY hatte die Einsicht verweigert. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Instanzen.
Jaffé will prüfen, ob die Unterlagen Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer liefern. Im Fokus steht auch eine forensische Sonderuntersuchung, die Wirecard selbst beauftragt und vorzeitig abgebrochen hatte. EY hatte die Wirecard-Bilanzen bis einschließlich 2018 uneingeschränkt testiert. Den Jahresabschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft, kurz darauf folgte der Insolvenzantrag.
Das Landgericht Stuttgart gab Jaffé 2022 weitgehend recht. Das Oberlandesgericht schränkte den Anspruch 2023 erheblich ein: Persönliche Eindrücke und Gesprächsnotizen sollten außen vor bleiben. Beide Seiten gingen in Revision.
Der III. Zivilsenat des BGH stellt klar: EY muss sämtliche interne Papiere offenlegen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus den Vorschriften zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht bei entgeltlichen Geschäftsbesorgungen in Verbindung mit dem Übergang der Verfügungsrechte auf den Insolvenzverwalter. Einschränkung: Für 2014 und 2015 sind die Ansprüche verjährt. Die Klage gegen eine mögliche Aktenvernichtung scheiterte mangels konkreter Gefahr.





