Gewerkschaftsbeiträge: Neuer Steuervorteil für alle Mitglieder

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December 3, 2025
04.12.2025
2 Minuten Lesezeit

Union und SPD beschließen bessere steuerliche Behandlung von Gewerkschaftsbeiträgen. Künftig soll diese immer absetzbar sein, nicht nur bei hohen Werbungskosten.

Vereinfachte Steuerersparnis für Gewerkschaftsmitglieder

Union und SPD haben sich auf eine wichtige Verbesserung geeinigt: Gewerkschaftsbeiträge können künftig zusätzlich zum normalen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von der Steuer abgesetzt werden. Bisher war das nur möglich, wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro lagen. SPD-Politikerin Frauke Heiligenstadt erklärt: „Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land." Die neue Regelung macht eine Gewerkschaftsmitgliedschaft finanziell attraktiver.

Schnelle Umsetzung geplant

Die Änderung soll noch diese Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden. Damit erhalten alle Gewerkschaftsmitglieder automatisch einen Steuervorteil, unabhängig von ihren sonstigen beruflichen Ausgaben. Praktisch bedeutet das: Wer Gewerkschaftsbeiträge zahlt, kann diese künftig immer steuerlich geltend machen und spart dadurch Steuern. Bisher ging das nur, wenn man bereits andere hohe Werbungskosten hatte.

Stärkung der Gewerkschaften durch Steueranreize

Die Neuregelung macht Gewerkschaftsmitgliedschaften kostengünstiger und könnte zu mehr Mitgliedern führen. Das stärkt die Verhandlungsposition der Gewerkschaften und unterstützt das deutsche System der Mitbestimmung. Für Arbeitnehmer wird die Entscheidung für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft durch die garantierte Steuerersparnis einfacher kalkulierbar.