Die Bundesregierung will mehr Gesellschaftsrecht ins Digitale verlagern. Auch das Führungszeugnis soll elektronisch werden.
Der Bundestag hat sich mit einem Reformpaket befasst, das Notaren neue digitale Spielräume eröffnen soll. Nach der ersten Lesung wandert der Entwurf in die Ausschüsse. Der Rechtsausschuss steuert die weiteren Beratungen. Die Regierung sieht nach einer Auswertung der bisherigen Praxis Potenzial für zusätzliche Online-Beurkundungen. Die geplante Erweiterung betrifft mehrere Felder. Wer eine Aktiengesellschaft oder eine KGaA aus der Taufe hebt, könnte das per Videoschalte erledigen. Eintragungen ins Stiftungsregister fallen ebenfalls darunter. Gründer, die den ersten Aufsichtsrat oder Abschlussprüfer bestellen, müssten nicht mehr persönlich erscheinen. Vollmachten für Registeranmeldungen und für Abstimmungen in GmbH-Versammlungen sollen digital beurkundet werden können.
Das Führungszeugnis für private Zwecke existiert bisher nur auf Spezialpapier und kommt per Post. Künftig soll eine elektronische Version möglich sein. Ein neuer Paragraph im Bundeszentralregistergesetz liefert die rechtliche Basis. Der Entwurf räumt nebenbei beim Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister auf. Vorschriften zum Schutz von Zeugen werden überarbeitet. Soldaten, die Entschädigung wegen Benachteiligung im Dienst verlangen, bekommen mehr Zeit für ihre Anträge.




