Die Bundesjustizministerin setzt sich für kindgerechte Vernehmungszimmer und automatische psychosoziale Prozessbegleitung ein. Der Kinderschutzbund begrüßt die Initiative, fordert aber weitere Maßnahmen.
Für Erwachsene ist eine Aussage vor Gericht schon belastend genug. Für Kinder kann sie zur Qual werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kennt das Problem aus ihrer Zeit als Richterin. Minderjährige sähen im Saal vor allem Menschen in schwarzen Roben, die nach ihren Personalien fragten. Viele erlebten dabei ein Gefühl völliger Hilflosigkeit. Studien belegten, dass solche Situationen zu erneuten Traumatisierungen führen könnten. Eine Lösung gewinnt an Bedeutung: kindgerechte Vernehmungsräume. Dort werden Minderjährige außerhalb des Gerichtssaals befragt, oft mit einer Vertrauensperson an ihrer Seite. Kameras zeichnen alles auf. Das Video dient später als Beweismittel. Der entscheidende Vorteil: Das Kind begegnet dem Angeklagten nicht und erlebt nicht die einschüchternde Atmosphäre einer förmlichen Verhandlung.
Am Amtsgericht Potsdam existiert ein solcher Raum seit 2024. Rund 30 Vernehmungen fanden dort bereits statt. Eine Deckenkamera kann Zeichnungen erfassen, Kuscheltiere schaffen eine freundlichere Atmosphäre. Zu viel Spielzeug vermeide man bewusst, das könne ablenken. Die meisten jungen Zeugen hätten hinterher gesagt, es sei weniger schlimm gewesen als befürchtet. Weitere Räume sollen folgen, der nächste in Frankfurt an der Oder. Hubig geht noch weiter. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass minderjährige Opfer schwerer Straftaten künftig automatisch psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Ein Antrag wäre nicht mehr nötig. Wer sich sicher fühle, könne auch zuverlässiger aussagen, argumentiert die Ministerin. Der Kinderschutzbund begrüßt die Initiative, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Spezielle Räume allein reichten nicht. Notwendig seien auch geschulte Richter und bessere Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Krankenhäusern. Bundesweit sei das noch deutlich ausbaufähig.




