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February 25, 2026
26.02.2026
2 Minuten Lesezeit

Brüssel lockert die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der Rat der Europäischen Union hat dem Omnibus-I-Paket zugestimmt. Unternehmen können mit weniger Bürokratie rechnen.

Grünes Licht aus Brüssel

Monatelang haben Wirtschaftsverbände auf diesen Moment gewartet. Am 24. Februar 2026 gab der Rat der Europäischen Union seine Zustimmung zu umfassenden Vereinfachungen bei zwei zentralen Nachhaltigkeitsrichtlinien. Sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive als auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive werden entschlackt. Das Europäische Parlament hatte den Änderungen bereits im Dezember 2025 zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die ursprünglichen Fassungen beider Richtlinien hatten erheblichen Widerstand ausgelöst. Unternehmen beklagten den enormen Dokumentationsaufwand, die Komplexität der Anforderungen und die knappen Umsetzungsfristen. Besonders mittelständische Betriebe sahen sich überfordert. Die europäischen Gesetzgeber haben diese Bedenken offenbar ernst genommen. Mit dem Omnibus-I-Paket reagieren sie auf die Kritik und justieren die Vorgaben neu.

Veröffentlichung steht unmittelbar bevor

Die Änderungsrichtlinie wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen. Zwanzig Tage nach Veröffentlichung entfaltet sie ihre Wirkung. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht zu überführen. Für Artikel 4, der den Harmonisierungsgrad zwischen den Ländern regelt, gilt eine verlängerte Frist bis Juli 2028. Die genauen Erleichterungen werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich festgelegt. Unternehmen, die sich bereits intensiv auf die ursprünglichen Vorgaben vorbereitet haben, sollten ihre Planungen überprüfen. Möglicherweise ergeben sich Spielräume, die bislang nicht existierten. Die grundsätzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt jedoch bestehen. Wer auf eine vollständige Abschaffung gehofft hatte, wird enttäuscht.

Nationale Umsetzung als nächster Schritt

Der Ball liegt nun bei den Regierungen der Mitgliedstaaten. In Deutschland wird die Bundesregierung die europäischen Vorgaben in nationales Recht übertragen müssen. Die Jahresfrist setzt einen klaren Rahmen. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte werden ihre Mandanten über die konkreten Auswirkungen informieren, sobald die finalen Regelungen feststehen. Die Reform zeigt, dass Brüssel lernfähig ist. Ambitionierte Nachhaltigkeitsziele und praktikable Umsetzung müssen kein Widerspruch sein. Ob die Vereinfachungen ausreichen, um die Akzeptanz in der Wirtschaft zu erhöhen, wird sich in der Praxis zeigen.