Die Verfahrenszahlen an deutschen Steuergerichten haben sich seit 2005 halbiert. Der Berufsstand wittert strukturelle Probleme.
Der Befund ist eindeutig: 2024 erreichten den Bundesfinanzhof in München nur noch 1.744 neue Verfahren. Zwei Jahrzehnte zuvor waren es noch 3.403. Berlin zog Konsequenzen und reduzierte die Senatsstruktur am höchsten deutschen Steuergericht: eine Entscheidung, die in Fachkreisen kontrovers aufgenommen wurde. BFH-Präsident Hans-Josef Thesling weist Qualitätsbedenken zurück: „Die Streichung eines Senats führt nicht dazu, dass die Qualität der Rechtsprechung sinkt."
Weshalb Steuerpflichtige den Rechtsweg zunehmend scheuen, lässt sich nicht monokausal beantworten. Thesling verweist auf die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen und eine generell sinkende Klageneigung in der zivilen Gerichtsbarkeit. Eine alleinige Erklärung liefert das nicht.
Der Berufsstand sieht das Problem woanders. Carsten Nicklaus, erster Vorsitzender des Steuerberaterverbands Düsseldorf, fordert die Rückkehr der Streitwertrevision: „Das heißt, jeder Steuerpflichtige, dessen Streitwert eine bestimmte Summe überschreitet - nehmen wir mal an 10.000 Euro - sollte die Möglichkeit haben, ein Urteil vom Bundesfinanzhof überprüfen zu lassen." Ist der Weg zum Finanzgericht schlicht zu beschwerlich geworden? Die Debatte über niedrigere Zulassungshürden gewinnt an Fahrt.




