BayWa gerät wegen verspäteter Offenlegung erneut unter Druck

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February 2, 2026
02.02.2026
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Weil BayWa Finanzunterlagen verspätet eingereicht hat, setzt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld fest und die BaFin verweist zugleich auf frühere Beanstandungen rund um die Finanzberichterstattung.

Ordnungsgeld wegen verspäteter Rechnungslegung

Das Bundesamt für Justiz (Bfj) hat gegen die BayWa AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro festgesetzt. Hintergrund ist, dass der Agrar- und Handelskonzern die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2024 nicht fristgerecht elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht hat. Die Entscheidung wurde bereits am 26. November getroffen; BayWa legte keine Beschwerde ein.

Verstoß gegen Publizitätspflichten nach HGB

Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) vor. Rechtsgrundlage für das Ordnungsgeld ist § 335 HGB. Das Ordnungsgeld gilt dabei nicht als Strafe, sondern als Ordnungsmittel, mit dem Kapitalgesellschaften zur fristgerechten Offenlegung von Jahresabschlüssen und weiteren Unterlagen angehalten werden, damit diese im Unternehmensregister öffentlich einsehbar sind.

Vorbelastung durch frühere Prüfung der Finanzberichterstattung

Für BayWa ist es nicht die erste Beanstandung im Umfeld der Finanzberichterstattung. Ende Oktober 2024 ordnete die BaFin eine Anlassprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des zugehörigen Konzernlageberichts an. Dabei wurde unter anderem kritisiert, dass Informationen über einen niedrigen Zinsdeckungsgrad eines Konsortialkredits über 1,75 Mrd. Euro aus dem Jahr 2023 nicht an die Aktionäre weitergegeben wurden.