Steuererklärung 2025: Warum Januar der falsche Monat ist

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January 7, 2026
07.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Frühe Abgabe sichert schnellere Erstattung, doch wer im Januar einreicht, verschenkt wichtige Vorteile durch fehlende Datenübermittlungen.

Datenübermittlung bestimmt optimalen Einreichungszeitpunkt

Die rechtliche Möglichkeit zur Abgabe besteht zwar ab dem ersten Tag des neuen Jahres, doch steuerliche Berater warnen vor voreiliger Einreichung. Bis Ende Februar übermitteln Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften und Rentenversicherungsträger sämtliche steuerrelevanten Informationen an die Finanzverwaltung. Eine Abgabe vor diesem Zeitpunkt verhindert die Nutzung automatisierter Datenabrufsysteme. Der elektronische Belegabruf über Plattformen wie Elster oder spezialisierte Steueranwendungen importiert bereits vorliegende Informationen direkt in die Erklärung. Dies eliminiert manuelle Eingabefehler und reduziert den Bearbeitungsaufwand erheblich. Wer im Januar einreicht, muss sämtliche Daten händisch erfassen und riskiert Unvollständigkeiten.

Bearbeitungslogik der Finanzverwaltung

Die systematische Prüfung beginnt Mitte März, sobald aktualisierte Softwaresysteme mit aktuellen Rechtsänderungen implementiert sind. Die Bearbeitung erfolgt strikt nach Eingangsdatum. Eine Einreichung am 1. März resultiert daher in schnellerer Bearbeitung als eine Abgabe zwei Wochen später. Bei Erstattungsansprüchen beschleunigt dies den Mittelrückfluss entsprechend.

Rechtliche Fristen und Verlängerungsmöglichkeiten

Steuerpflichtige ohne externe Beratung müssen ihre Erklärung bis 31. Juli 2026 einreichen. Die pandemiebedingt erweiterten Fristen wurden 2025 aufgehoben. Wer Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine mandatiert, erhält automatisch Aufschub bis Ende Februar 2027. Freiwillige Erklärungen können bis Ende 2029 erfolgen. Die Einreichungsstrategie sollte sich an der individuellen Liquiditätssituation orientieren: Bei erwarteten Nachzahlungen empfiehlt sich späte Abgabe innerhalb der Frist, bei Rückerstattungserwartung eine zügige Einreichung ab Anfang März 2026.