Zukunftsplan 2030: Gleiss Lutz berät den VW-Aufsichtsrat beim größten Umbau der Konzerngeschichte

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September 7, 2026
07.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Während Volkswagen den einschneidendsten Sparkurs seiner Geschichte beschließt, begleitet Gleiss Lutz das Kontrollgremium durch die juristisch heikle Entscheidung.

Warum ein solcher Beschluss Juristen braucht

Ein Aufsichtsrat, der einem Konzernumbau dieser Größe zustimmt, trägt persönlich Verantwortung dafür, dass die Entscheidung rechtlich trägt. Genau in dieser Situation begleitete Gleiss Lutz das Kontrollgremium von Volkswagen, als es den Zukunftsplan 2030 des Vorstands einstimmig durchwinkte. Die Kanzlei arbeitete dabei eng mit Roland Berger zusammen, deren betriebswirtschaftliche Analyse die juristische Prüfung flankierte. Wie angespannt die Lage war, zeigte allein der Ablauf, denn das Gremium tagte nach tagelangem öffentlichem Druck kurzerhand vorgezogen und fasste seinen Beschluss noch am selben Abend.

Die Dimension, die das Mandat prägt

Dass die Beratung sowohl das Gesellschafts- als auch das Arbeitsrecht in voller Tiefe forderte, ergibt sich aus der Wucht des Vorhabens. Volkswagen will weltweit 50.000 Arbeitsplätze streichen, und das zusätzlich zu einer bereits zugesagten Reduzierung in identischer Höhe. Parallel bleibt die Zukunft von vier inländischen Standorten in der Schwebe. Für Neckarsulm, Zwickau, Emden und Hannover sichert der Konzern zwischen 2031 und 2034 keine Anschlussfertigung mehr zu, sodass Umnutzung oder Schließung gleichermaßen denkbar sind. Jede dieser Weichenstellungen ist mitbestimmungs- und haftungsrelevant, was die Anforderungen an die rechtliche Begleitung entsprechend hoch schraubt.

Ein Aufgebot über mehrere Standorte

Bei einem Mandat dieser Signalwirkung setzte die Kanzlei ein breit gestaffeltes Team ein. Die Gesamtverantwortung lag bei Prof. Michael Arnold, die operative Koordination bei Vera Rothenburg, Martin Hitzer und Sebastian Dietz aus dem Gesellschaftsrecht, verstärkt durch weitere Partner und Associates in Stuttgart, München, Düsseldorf und Hamburg. Die arbeitsrechtliche Flanke, beim geplanten Stellenabbau der neuralgische Punkt, verantwortete Prof. Christian Arnold gemeinsam mit Anna Gralla. 

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