BGH-Urteil: Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig, bei Girokonten hingegen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das Urteil könnte Verbrauchern die Rückforderung gezahlter Negativzinsen ermöglichen – allerdings nur auf eigene Initiative.