Ab 2027 müssen Geschäfte und Restaurants in Deutschland neben Bargeld auch eine digitale Zahlungsoption bereitstellen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat dazu erste Eckpunkte vorgelegt, betroffen sind praktisch alle Betriebe, die Waren oder Leistungen direkt vor Ort verkaufen.
Betroffen sind grundsätzlich alle Betriebe, bei denen Kund:innen vor Ort für Waren oder Leistungen bezahlen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt werden; der Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr ins Kabinett, damit die Regeln planmäßig 2027 greifen. Eine Ausnahme für kleine Umsätze sieht der Entwurf bewusst nicht vor.
Unternehmen wählen ihr digitales Zahlsystem selbst, müssen aber mindestens eine europäische Lösung unterstützen und dürfen dafür keine Zusatzgebühren verlangen; Bargeld bleibt weiterhin ein gültiges Zahlungsmittel. Ausgenommen von der Pflicht sind nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände, zudem prüft das Ministerium noch mögliche Härtefallregelungen. Als Motiv nennt die Regierung auch den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche, da digitale Zahlungen automatisch nachvollziehbar sind.




