Vor dem LG Berlin I muss sich Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen mutmaßlicher Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss verantworten, und der Fall hängt an einer einzigen Erinnerungslücke.
Fast jede Verhandlungsrunde zur Pkw-Maut wurde im Verkehrsministerium dokumentiert, nur ein Treffen nicht: das Frühstück am 28. November 2018 mit Scheuer, seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz und den Chefs der Betreiberfirmen. Dort sollen die Betreiber angeboten haben, mit der Vertragsunterzeichnung bis zum Urteil des EuGH zu warten. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, dieses Angebot vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags wahrheitswidrig bestritten zu haben (§§ 153, 162 Abs. 2 StGB). Schulz erklärte vor Gericht, das Treffen habe lediglich dem Kennenlernen gedient und sei für das Vergabeverfahren ohne Bedeutung gewesen. Die Staatsanwaltschaft hielt dem entgegen, dass sich der gesamte Prozess mit einem ordentlichen Vermerk hätte vermeiden lassen.
Der Vertrag über knapp 2 Milliarden Euro wurde im Dezember 2018 unterzeichnet, obwohl die Klage Österreichs gegen die Maut noch anhängig war. Im Juni 2019 kippte der EuGH das Vorhaben wegen Diskriminierung ausländischer Autofahrer. Ein Schiedsgericht sprach den Betreibern später 243 Millionen Euro Schadensersatz zu.
Beide Angeklagten betonen, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können, und formulieren dabei auffallend vorsichtig. Schulz räumte ein, diese Wortwahl bereits vor dem Ausschuss auf Anraten von Scheuers Verteidiger Daniel Krause verwendet zu haben. Krause argumentiert, eine fehlende Erinnerung lasse sich gerichtlich kaum überprüfen. Mitte Oktober sagen die Betreiber-Chefs als Zeugen aus. Bestätigen sie das Angebot, dürfte die Glaubwürdigkeit der Angeklagten deutlich leiden. Über den Einzelfall hinaus könnte das Verfahren Maßstäbe setzen, etwa mit Blick auf Olaf Scholz, der sich im Cum-Ex-Komplex ebenfalls auf Erinnerungslücken berief. Fortgesetzt wird am 12. Oktober 2026.




