OLG Frankfurt: Das Recht am eigenen Bild endet nicht bei der KI

blog main image
September 25, 2026
28.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Auch täuschend echte KI-Montagen können Persönlichkeitsrechte verletzen, selbst wenn kein Originalfoto verwendet wurde. Es ist ein Grundsatzbeschluss mit weitreichenden Folgen für Betroffene und Plattformen.

Wenn kein echtes Foto nötig ist

Bislang galt: Ein Eingriff ins Recht am eigenen Bild setze irgendein reales Ausgangsfoto voraus. Diese Annahme räumt das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 16. Juni 2026 (16 U 21/26) beiseite. Entscheidend ist nicht die technische Herkunft des Bildes, sondern ob eine Person erkennbar ist und Betrachter sie für wirklich abgelichtet halten. Die zu klassischen Fotomontagen entwickelten Maßstäbe der §§ 22, 23 KUG greifen damit auch bei rein synthetischen Bildern. Ausgelöst hatte den Fall eine Aktivistin, die über Facebook computergenerierte, herabsetzende Aufnahmen eines Unternehmers streute und sich auf Satire berief. Die Richter sahen darin keine schützenswerte Kritik, sondern gezielte Herabwürdigung, und hielten das Verbot des Landgerichts Hanau aufrecht.

Betreiber müssen mitdenken, nicht nur löschen

Besonderes Gewicht hat die Verantwortung der Plattformen, vor allem bei Werbe-Deepfakes mit prominenten Gesichtern für dubiose Krypto- oder Gesundheitsangebote. Laut einem früheren Beschluss (4. März 2025, 16 W 10/25) muss ein Anbieter nach qualifiziertem Hinweis nicht nur den gemeldeten Beitrag entfernen, sondern kann verpflichtet sein, inhaltsgleiche Abwandlungen selbst aufzuspüren, die sich bloß in Zuschnitt, Bildqualität, Filter oder Untertitel unterscheiden. Eine flächendeckende Vorabprüfung fordert das Gericht nicht; maßgeblich bleibt die konkrete Kenntnis. Für Betroffene ist das zentral, weil gelöschte Fälschungen oft leicht retuschiert zurückkehren.

Was Mandanten in der Hand haben

Für die Beratung ergibt sich ein abgestuftes Arsenal: Unterlassung, Löschung, Auskunft über Urheber und Auftraggeber, Schadensersatz, eine fiktive Lizenzgebühr bei kommerzieller Ausschlachtung von Bild, Stimme oder Name sowie Geldentschädigung in schweren Fällen, notfalls ergänzt um strafrechtliche Schritte. Denn das Persönlichkeitsrecht schützt nicht nur die Würde, sondern auch die Hoheit über die wirtschaftliche Verwertung des eigenen Bildes. Ratsam sind schnelle Beweissicherung, präzise Plattformmeldungen und bei anhaltender Verbreitung eine einstweilige Verfügung. Die Ausrede, es sei „nur KI“ gewesen, verfängt nicht mehr.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: