EY zieht vor den indischen Supreme Court, um zu klären, ob Zahlungen für nach Indien entsandte Mitarbeiter als Kostenerstattung oder als steuerpflichtige Dienstleistung gelten.
EY US entsandte ab 2017 Mitarbeiter befristet an seine indischen Gesellschaften, die der US-Einheit im Gegenzug die Personalkosten erstatteten. EY wertet diese Zahlungen als reine Weiterbelastung ohne Gewinnanteil. Die indische Finanzverwaltung stuft sie dagegen als Vergütung für technische Dienstleistungen ein, da die Mitarbeiter Fachwissen und Expertise nach Indien transferiert hätten. Damit wären die Zahlungen in Indien steuerpflichtig. Allein für das Veranlagungsjahr 2019-20 geht es um umgerechnet rund 4,6 Millionen Euro.
Das Income Tax Appellate Tribunal folgte 2023 zunächst der Argumentation von EY. Der Delhi High Court entschied im Juni 2026 jedoch gegenteilig: Da die Mitarbeiter bei EY US angestellt blieben und ihr Know-how an die indischen Einheiten weitergaben, liege eine steuerpflichtige Leistung vor. EY hat am 15. September Berufung eingelegt, ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Die Entscheidung dürfte weit über EY hinaus relevant sein, insbesondere für Beratungsgesellschaften, Technologieunternehmen und Global Capability Center mit Entsendungsmodellen nach Indien. Die Kanzlei Trilegal geht davon aus, dass die bloße Einordnung als Gehaltserstattung künftig nicht mehr genügt. Auch Auswirkungen auf Quellensteuer und GST seien möglich.




