Becker-Team schließt sich Streitbörger an

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February 9, 2026
09.02.2026
2 Minuten Lesezeit

Die Potsdamer Arbeitsrechtsboutique wechselt komplett zur regionalen Wirtschaftskanzlei und verstärkt deren Beratung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Komplette Mannschaft wechselt das Schild

Eine Boutique findet ein neues Dach. Das gesamte Team der Potsdamer Kanzlei Becker hat sich zum Jahresbeginn Streitbörger angeschlossen. Gründer Thomas Becker und Martin Borchert setzen ihre Tätigkeit am dortigen Standort fort und bringen ihre Mandatsbeziehungen mit. Die Spezialisierung auf Individual- und kollektives Arbeitsrecht bleibt erhalten, erhält nun aber die Unterstützung einer größeren Struktur.

Fünf Fachanwälte am Standort

Mit dem Zuwachs arbeiten nun fünf Fachanwälte für Arbeitsrecht im Potsdamer Büro von Streitbörger. Insgesamt beschäftigt der Standort 15 Anwälte. Dr. Marcus Flinder, Gründungspartner des Potsdamer Büros, sieht in der Integration eine Schärfung des Kanzleiprofils. Die Expertise im Arbeitsrecht ergänzt die bestehenden Schwerpunkte in Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Mandantschaft aus Mittelstand und öffentlichem Sektor

Die Becker-Kanzlei beriet mittelständische Unternehmen, den öffentlichen Dienst und die Diakonie. Dieses Spektrum passt zur Ausrichtung von Streitbörger, die traditionell regionale Wirtschaftsakteure begleitet. Die Verbindung aus privatwirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Mandaten erfordert Kenntnis unterschiedlicher Regelwerke, vom Betriebsverfassungsgesetz bis zum Personalvertretungsrecht.

Regionale Präsenz als Geschäftsmodell

Streitbörger beschäftigt rund 70 Rechtsanwälte, Notare und Insolvenzverwalter an 13 Standorten. Die Kanzlei ist in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Die Schwerpunkte liegen im Gesellschafts-, Insolvenz- und Arbeitsrecht. Dieses Modell der regionalen Mehrstandortstrategie ermöglicht Mandantennähe bei gleichzeitiger fachlicher Tiefe.

Boutique profitiert von Infrastruktur

Für das Becker-Team bedeutet der Wechsel Zugang zu einer breiteren Infrastruktur. Administrative Unterstützung, fachlicher Austausch mit Kollegen aus anderen Rechtsgebieten und Mandatsempfehlungen innerhalb des Netzwerks können die eigene Praxis stärken. Die Eigenständigkeit der arbeitsrechtlichen Beratung bleibt dabei gewahrt.