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February 9, 2026
09.02.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Energiekonzern beendet die Zusammenarbeit mit EY nach einer behördlichen Untersuchung zu Rotationsverstößen und vergibt das Mandat ab 2027 neu.

Ausschreibung mit Vorgeschichte

Ein Prüferwechsel bei einem der größten Energiekonzerne der Welt zieht Aufmerksamkeit auf sich. Shell hat PricewaterhouseCoopers als künftigen Abschlussprüfer benannt. Ab 2027 übernimmt PwC das Mandat, das bislang bei EY lag. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines formalen Ausschreibungsverfahrens, doch der Kontext verleiht dem Vorgang besondere Brisanz.

Behörde untersucht EY-Prüfung

Im Dezember eröffnete der britische Financial Reporting Council ein Verfahren gegen EY. Gegenstand ist die Prüfung des Shell-Jahresabschlusses 2024. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob gegen Vorschriften zur Rotation der verantwortlichen Partner verstoßen wurde. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass federführende Prüfer nach spätestens sieben Jahren wechseln und erst nach einer Sperrfrist denselben Mandanten erneut betreuen dürfen.

Konzern bestätigte Regelverstöße

Shell selbst hatte die Problematik bereits im Juli offengelegt. In einer Pflichtmitteilung räumte das Unternehmen ein, dass EY die Rotationsanforderungen der amerikanischen Börsenaufsicht SEC nicht eingehalten habe. Die Geschäftsberichte für 2023 und 2024 mussten daraufhin formal angepasst werden. Die Jahresabschlüsse selbst blieben inhaltlich unverändert, lediglich die Dokumentation der Prüferunabhängigkeit erforderte Korrekturen.

Unabhängigkeit als hohes Gut

Die Rotationspflichten gehören zu den zentralen Instrumenten der Prüferaufsicht. Sie sollen verhindern, dass langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen Mandant und Prüfer die Objektivität gefährden. Börsennotierte Konzerne wie Shell unterliegen dabei sowohl europäischen als auch amerikanischen Vorgaben, was die Komplexität der Compliance erhöht.

PwC gewinnt Prestigemandat

Für PricewaterhouseCoopers bedeutet der Zuschlag einen bedeutenden Erfolg im Wettbewerb um Großmandate. Shell gehört zu den umsatzstärksten Unternehmen weltweit und unterliegt als Doppellisting in London und New York umfangreichen Berichtspflichten. EY hingegen verliert einen langjährigen Klienten unter unvorteilhaften Umständen.