BVerfG stärkt Meinungsfreiheit bei Beleidigungen

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February 27, 2026
27.02.2026
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Karlsruhe korrigiert mehrere Gerichte, die scharfe Äußerungen zu schnell als strafbar eingestuft hatten. Der Kontext entscheidet.

Zwei Fälle, ein Muster

Ein Vater bezeichnet einen Schulleiter im Streit um Corona-Maßnahmen als Handlanger eines faschistischen Systems. Ein psychiatrisch untergebrachter Patient nennt Klinikpersonal psychiatrischen Mob. Beide werden von Gerichten verurteilt oder zumindest rechtlich benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht hebt die Entscheidungen auf und verweist die Fälle zurück.

Was die Richter bemängeln

Die Kammer des Ersten Senats wirft den Fachgerichten vor, die Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt zu haben. Im Fall des Vaters sei der Sinn seiner Äußerungen falsch ermittelt worden. Bei der zweiten E-Mail fehlte jede Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und freier Rede. Die Verfassungsrichter sprechen von einem praktisch vollständigen Abwägungsausfall. Auch im Psychiatrie-Fall habe das Oberlandesgericht Stuttgart den Kontext ignoriert und den Begriff Schmähkritik zu leichtfertig verwendet.

Machtkritik genießt Schutz

Scharfe Worte gegen Amtsträger oder Institutionen sind nicht automatisch strafbar. Gerichte müssen prüfen, ob Äußerungen einen sachlichen Bezug haben, bevor sie eine Beleidigung annehmen. Der Ulmer Vater dürfte nun gute Chancen auf einen Freispruch haben.