Noerr warnt vor Zoll-Euphorie

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February 26, 2026
27.02.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Supreme Court hat Trumps Einfuhrabgaben gekippt. Die Wirtschaftskanzlei mahnt europäische Exporteure dennoch zur Vorsicht: Die nächsten Hürden stehen bereits vor der Tür.

Sieg mit Schönheitsfehlern

Das höchste amerikanische Gericht hat dem Präsidenten eine empfindliche Schlappe zugefügt. Die auf Basis des International Emergency Economic Powers Act verhängten Zölle verstoßen gegen die Verfassung. Donald Trump, der fest mit der Rückendeckung der konservativen Richtermehrheit gerechnet hatte, muss bei seinem wirtschaftspolitischen Prestigeprojekt einen Rückschlag hinnehmen. In Europa wird das Urteil gefeiert. Bundeskanzler Friedrich Merz sieht die Gewaltenteilung in den USA bestätigt. Die Freude könnte verfrüht sein. Tobias Zuber von der Wirtschaftskanzlei Noerr ordnet das Urteil nüchterner ein. Zwar habe das Gericht dem Weißen Haus eine klare Grenze aufgezeigt. Für Unternehmen bedeute das aber keineswegs Entwarnung. Die bisherige Rechtsgrundlage sei zwar hinfällig, doch Washington habe bereits Ersatzmaßnahmen angekündigt. Ein globaler Basiszoll von 15 Prozent stehe im Raum. Die konfrontative Linie in der Handelspolitik bleibe bestehen.

Wer gezahlt hat, muss schnell handeln

Europäische Firmen, die in den vergangenen Monaten Abgaben an amerikanische Zollbehörden entrichtet haben, stehen vor einer drängenden Frage: Lässt sich das Geld zurückfordern? Zuber rät zu zügigem Handeln. Unternehmen müssten prüfen, wer formell als Importeur aufgetreten sei und welche Summen zur Debatte stünden. Das amerikanische Zollrecht kenne strikte Fristen. Wer diese versäume, riskiere den Verlust von Millionenbeträgen. Protest- und Gerichtsverfahren sollten frühzeitig vorbereitet werden.

Transatlantisches Abkommen wackelt

Das Urteil erschüttert auch die Grundlagen des mühsam ausgehandelten Handelsdeals zwischen Brüssel und Washington. Zuber sieht dem Abkommen faktisch den Boden entzogen. Wie die Europäische Union auf neue amerikanische Maßnahmen reagieren werde, sei offen. Neben klassischen Vergeltungszöllen könnte auch das Anti-Coercion-Instrument zum Einsatz kommen. Das wäre eine Verschärfung, auf die sich Exporteure vorbereiten sollten. Nicht alle Abgaben sind vom Richterspruch betroffen. Die Sonderzölle auf Fahrzeuge und Zulieferteile nach Section 232 bleiben unangetastet. Für die deutsche und österreichische Automobilbranche ändert sich damit wenig. Zuber erwartet vorerst keine Entspannung im Verhältnis zwischen den Handelsblöcken.