Nach einer siebenmonatigen Untersuchung hat die Europäische Kommission vorläufig entschieden: Amazon Web Services und Microsoft Azure sollen als Gatekeeper unter den Digital Markets Act fallen. Für die beiden weltgrößten Cloud-Anbieter bedeutet das ein umfangreiches Regelwerk mit konkreten Folgen für europäische Unternehmenskunden.
Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet sogenannte Gatekeeper zu einer Reihe von Geboten und Verboten: Interoperabilitätspflichten, Datenportabilität für Kunden sowie das Verbot, eigene Dienste gegenüber Drittanbietern zu bevorzugen. Für AWS und Azure, die gemeinsam einen Großteil des globalen Cloud-Markts kontrollieren, wären dies einschneidende Einschränkungen im täglichen Plattformbetrieb. Die endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus.
Die betroffenen Unternehmen reagierten unterschiedlich: Amazon warnte, die Bewertung ignoriere die tatsächliche Bandbreite verfügbarer Cloud-Dienste für europäische Kunden und berge das Risiko, Investitionen und Innovationen in Europa zu bremsen. Microsoft hingegen verwies auf die wachsende Marktmacht von Google Cloud und dessen KI-Produkt Gemini und kritisierte, dass deren Ausschluss aus der Regulierung den Markt verzerren könnte.




