Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat trotz Einwänden von KPMG fünf vertrauliche Rechtsgutachten von Ashurst und Allens zum Whistleblower-Skandal öffentlich gemacht.
KPMG hatte den Ausschuss gebeten, die Dokumente vertraulich zu behandeln und sich dabei auf das anwaltliche Berufsgeheimnis berufen. Der Senat wies diesen Einwand zurück und stellte klar, dass Privilege-Ansprüche die parlamentarischen Befugnisse zur Dokumentenvorlage und Veröffentlichung nicht einschränken könnten. Ausschlaggebend sei das überwiegende öffentliche Interesse an Transparenz im Vorfeld der Anhörung am 14. August. Der Ausschuss betonte zudem, KPMG habe jede Gelegenheit erhalten, die Unterlagen selbst zu veröffentlichen, sich aber dagegen entschieden.
Veröffentlicht wurden drei Gutachten von Ashurst und zwei von Allens. Die Ashurst-Dokumente befassen sich mit den Vorwürfen des Whistleblowers sowie dem Ergebnis einer Überprüfung der von ihm vorgebrachten Bedenken im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis bei KPMG. Die Allens-Gutachten betreffen die Anwendung von Whistleblower-Schutzvorschriften und die Ergebnisse einer eigenen Untersuchung.
Der Vorgang gewinnt dadurch an Brisanz, dass KPMG dem Ausschuss zunächst mitgeteilt hatte, beide Kanzleiprüfungen hätten kein Fehlverhalten ergeben. Inzwischen räumte die Prüfungsgesellschaft jedoch ein, dass die Vorwürfe des Whistleblowers bestätigt wurden. Ashurst erklärte, der eigene Prüfauftrag habe sich lediglich auf arbeitsrechtliche Fragen beschränkt, Allens verwies darauf, den erteilten Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt zu haben. Wie eng die jeweiligen Mandate zugeschnitten waren und ob KPMG damit gezielt den Prüfungsumfang begrenzte, dürfte eine der zentralen Fragen der bevorstehenden Anhörung sein.




