Gericht bestätigt: KI-Nutzung in Prüfungen ist Betrug

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April 2, 2026
03.04.2026
2 Minuten Lesezeit

Zwei Studierende aus Kassel verlieren ihre Klagen gegen die Universität. Die Richter liefern einen Katalog an Warnsignalen für maschinell erstellte Texte.

Auffällige Diskrepanz

Zwei Fälle, ein Muster. An der Universität Kassel flogen Studierende auf, die bei ihren Abschlussarbeiten künstliche Intelligenz eingesetzt hatten. Ein Masterstudent im Fach Verwaltungsrecht, ein Bachelorstudent in Informatik. Beim einen kam das Geständnis freiwillig, beim anderen sprachen die Umstände für sich: In mündlichen Gesprächen stolperte er über Grundlagen, schriftlich lieferte er kurz darauf eine fast fertige Arbeit ab. Die Hochschule zog die Reißleine und sperrte beide dauerhaft von Wiederholungsprüfungen aus.

Richter ziehen klare Grenze

Das Verwaltungsgericht Kassel gab der Universität recht. Die Prüfungsordnungen verbieten fremde Hilfe, und dazu zählen nach Ansicht der Richter auch Algorithmen. Wer Texte von einer Maschine generieren lässt und das verschweigt, verstößt gegen wissenschaftliche Standards. Die Studierenden hatten argumentiert, KI-Recherche sei mit einer Google-Suche vergleichbar. Das Gericht wischte den Einwand beiseite: Bei einer Suchmaschine werte man Quellen selbst aus, bei generativer KI entstehe der Text ohne eigenes Zutun.

Verdächtige Textmuster

Die Richter listeten Indizien auf, die auf maschinelle Herkunft hindeuten. Auffällig seien übertrieben lobende Formulierungen bei nüchternen Sachverhalten, redundante Zusammenfassungen und sich wiederholende Floskeln. Schon ein einziger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI überschreite die Grenze zur unselbstständigen Arbeit. Erlaubt bleibe lediglich die Rechtschreibprüfung, wie sie gängige Textprogramme bieten. Hochschulen könnten KI-Nutzung in ihren Ordnungen explizit gestatten, so das Gericht. Bis dahin gilt: Finger weg.

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