Die SPD will die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich anheben. Finanzwissenschaftler Frank Hechtner hat durchgerechnet, was das für verschiedene Einkommensgruppen konkret bedeutet.
Die SPD schlägt vor, die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV um rund 2.500 Euro anzuheben und damit schrittweise an das Niveau der allgemeinen Rentenversicherung anzunähern, die seit 2026 bei 8.450 Euro monatlich liegt. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt derzeit eine Grenze von 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro jährlich). Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg hat die Mehrbelastung auf Basis dieser Annahmen konkret berechnet: Singles mit einem monatlichen Einkommen ab 6.000 Euro müssten jährlich rund 161 Euro mehr abführen. Für Familien mit einem gemeinsamen Haushaltseinkommen von 8.500 Euro monatlich stiege die Zusatzbelastung auf deutlich über 2.000 Euro pro Jahr. SPD-Fraktionssprecher Christos Pantazis sieht in der Maßnahme einen Beitrag zur Entlastung der Kassen, ohne die Versicherten insgesamt unverhältnismäßig zu belasten.
CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke räumt ein, dass eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen grundsätzlich sinnvoll sei, kritisiert aber das Timing: Parallel steigen auch die Zusatzbeiträge in der GKV weiter, sodass viele Beschäftigte an zwei Stellen gleichzeitig belastet würden. Unterbleibt die regelmäßige Anpassung der Grenzen gänzlich, verlagert sich die Finanzierungslast der Sozialversicherung jedoch automatisch stärker auf niedrigere Einkommensgruppen. Für Steuerberater und Lohnexperten dürfte die Debatte praxisrelevant werden: Arbeitnehmer im Grenzbereich der Bemessungsgrenze sollten ihre Beitragsbelastung vorsorglich neu kalkulieren.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat 66 Reformvorschläge zur finanziellen Stabilisierung der GKV vorgelegt. Das Paket umfasst höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, neue oder erhöhte Abgaben auf Zucker, Alkohol und Tabak sowie die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung. Im Pflegebereich stehen Pflegebudgets und die Refinanzierung von Tariferhöhungen zur Disposition. Laut Kommissionsberechnungen ließen sich durch das Gesamtpaket im Jahr 2027 Kosten in Höhe von 42,3 Milliarden Euro einsparen.




