IDW kritisiert Rückwirkung bei Nachhaltigkeitsberichten

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April 13, 2026
14.04.2026
2 Minuten Lesezeit

Die Wirtschaftsprüfer warnen vor der geplanten CSRD-Umsetzung. Ein Gutachten hält die zeitliche Anwendung für verfassungswidrig.

Verspätung mit Folgen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer geht auf Konfrontationskurs. Die Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD ins deutsche Recht läuft aus Sicht des Berufsstands in die falsche Richtung. Jahrelang passierte nichts, jetzt soll es plötzlich schnell gehen. IDW-Vorstandssprecherin Melanie Sack kritisiert: „Die bisherige Nicht-Umsetzung der CSRD hat allen Beteiligten große Rechtsunsicherheiten beschert. Umso wichtiger ist es jetzt, zügig einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen und die Umsetzung nicht durch unnötige Komplexität zu konterkarieren."

Zeitmaschine im Gesetz

Das Problem liegt im Kalender. Die Koalition will, dass die neuen Regeln für Geschäftsjahre ab Januar 2025 gelten. Das Gesetz tritt aber frühestens 2026 in Kraft. Unternehmen müssten also Vorschriften befolgen, die es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch gar nicht gab. Das IDW ließ diese Konstruktion rechtlich prüfen. Das Ergebnis: Eine solche echte Rückwirkung sei unzulässig. Sack warnt vor Zusatzkosten für Firmen und einem Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit des Gesetzgebers.

Prüfer wollen Exklusivrecht behalten

Einen Punkt lobt das Institut: Nur Wirtschaftsprüfer sollen die Nachhaltigkeitsberichte testieren dürfen. Der Berufsstand bringe Methodik und Qualitätssicherung mit. Gegen deutsche Sonderregeln beim Prüfungsvermerk wehrt sich das IDW jedoch. Sack fordert international vergleichbare Standards und mahnt: „Rechtssicherheit bedeutet auch Planungssicherheit."

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