Die Bafin bemängelt erneut die Geldwäschekontrollen der Landesbank Hessen-Thüringen. Betroffen sind Kundendaten, Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen, die Bank muss nun eng mit der Behörde zusammenarbeiten.
Die Finanzaufsicht Bafin geht wegen Mängeln bei der Geldwäschekontrolle erneut gegen die Landesbank Hessen-Thüringen, kurz Helaba, vor. Die Beanstandungen beträfen besonders die Identifizierung von Kunden sowie die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten, teilte die Behörde mit, betroffen seien zudem die Risikoanalyse und die Überwachung von Transaktionen. Damit habe die Helaba gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes verstoßen. Nach Anordnung der Bafin muss die Bank nun „angemessene und geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um die Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem müsse sie Kundendaten überprüfen und aktualisieren und der Behörde fortlaufend über die Fortschritte berichten. Der Bescheid gegenüber der Bank stammt bereits vom 13. Mai. Ein Sprecher der Helaba erklärte, die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst: „Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.“ Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.
Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention gegen die Helaba ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt, damals ging es um Datenverarbeitungssysteme der Bank, die laut Behörde „nur eingeschränkt angemessen“ gewesen seien. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken grundsätzlich dazu, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und deren Daten regelmäßig zu aktualisieren. Nach dem Kreditwesengesetz müssen sie zudem ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen. Ziel dieser Vorgaben ist es zu verhindern, dass Banken dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen.




