KI-Regeln für Steuerberater

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February 22, 2026
23.02.2026
3 Minuten Lesezeit

Die EU-KI-Verordnung verändert den Kanzleialltag: Wer künstliche Intelligenz einsetzt, muss schulen, dokumentieren und transparent kommunizieren.

Das Zeitfenster schließt sich

Viele Steuerberatungskanzleien nutzen bereits KI-Tools im Tagesgeschäft. Doch die wenigsten haben ihre internen Prozesse an die neue Rechtslage angepasst. Dabei tickt die Uhr: Die Verordnung (EU) 2024/1689 entfaltet schrittweise ihre Wirkung. Seit Februar 2025 gelten die Grundprinzipien und Verbote. Im August 2026 folgt die vollständige Anwendung aller Vorschriften. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Compliance-Lücken.

Welche Systeme sind betroffen?

Der europäische Gesetzgeber verfolgt einen risikobasierten Ansatz mit vier Stufen. Generative KI, Chatbots oder Dokumentenanalyse-Tools fallen typischerweise in die Kategorie geringes Risiko. Anders sieht es bei Systemen aus, die gerichtliche Entscheidungen unterstützen: Diese unterliegen den strengen Hochrisiko-Anforderungen. Doch auch für vermeintlich unkritische Anwendungen gelten verbindliche Pflichten. Artikel 4 der Verordnung nimmt Betreiber von KI-Systemen in die Verantwortung. Teams müssen befähigt werden, typische Risiken zu erkennen. Dazu zählen Halluzinationen, also sachlich falsche Ausgaben, ebenso wie systematische Verzerrungen in den Ergebnissen. Auch der richtige Umgang mit Prompts und die Etablierung von Prüfroutinen gehören zum Pflichtprogramm. Diese Schulungsanforderung ist bereits seit Februar 2025 aktiv.

Offenheit gegenüber Mandanten

Transparenz wird zum Qualitätsmerkmal. Wer auf seiner Kanzlei-Website einen Chatbot einsetzt, muss dies für Besucher unmissverständlich kennzeichnen. Gleiches gilt für KI-generierte Inhalte in Newslettern oder Fachbeiträgen. Eine Ausnahme besteht nur bei redaktioneller Endkontrolle durch einen Menschen, der die inhaltliche Verantwortung übernimmt und dies dokumentiert. Die Eingabe von Mandanten- oder Personendaten in offene KI-Modelle verbietet sich aus mehreren Gründen. Das Berufsgeheimnis, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und die mangelnde Nachvollziehbarkeit vieler Systeme setzen klare Grenzen. Vor jeder Nutzung externer Tools ist eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung erforderlich. Kanzleien sollten hierfür verbindliche Arbeitsanweisungen etablieren. Ein Grundsatz zieht sich durch die gesamte Verordnung: KI liefert Vorschläge, Menschen treffen Entscheidungen. Das gilt für die Steuerberatung ebenso wie für Finanzverwaltung und Justiz. Automatisierte Bescheide müssen nachvollziehbar begründet bleiben. Artikel 22 der DSGVO sichert zusätzlich das Recht auf menschliche Letztentscheidung bei automatisierten Verfahren.

Jetzt die Weichen stellen

Der Handlungsbedarf ist konkret: KI-Policy formulieren, Schulungsprogramme aufsetzen, Transparenzregeln operationalisieren und Dokumentationsstandards verankern. Bis August 2026 sollten alle Prozesse stehen. Wer frühzeitig investiert, kann die Effizienzgewinne der Technologie nutzen, ohne regulatorische Risiken einzugehen.