Bundesrat will Fremdbesitzverbot stärken

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February 25, 2026
25.02.2026
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Der Finanzausschuss der Länderkammer fordert schärfere Regeln für Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften. Finanzinvestoren sollen draußen bleiben.

Streit um Kanzleibeteiligungen

Wem dürfen Steuerberatungsgesellschaften gehören? Diese Frage erhitzt derzeit die Gemüter in Berlin. Der Bundesrat bereitet seine Stellungnahme zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz vor. Am 6. März 2026 soll die Länderkammer Position beziehen. Der Finanzausschuss hat bereits eine Empfehlung vorgelegt, die es in sich hat. Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium die Regeln für Beteiligungen an Steuerberatungsgesellschaften verschärfen. Der Referentenentwurf sah vor, dass Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, bevor sie sich an einer Kanzlei beteiligen dürfen. Ziel war es, internationale Finanzinvestoren auf Distanz zu halten. Doch das Bundeskabinett entschärfte den Entwurf im Januar 2026. Die entsprechende Passage verschwand aus dem Gesetzestext.

Länderkammer will nachschärfen

Der Finanzausschuss im Bundesrat akzeptiert diesen Rückzieher nicht. Er empfiehlt, die ursprüngliche Verschärfung wieder aufzunehmen. Konkret geht es um die Frage, ob Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften die Anerkennungsvoraussetzungen nach dem Steuerberatungsgesetz auch mittelbar erfüllen müssen. Der Ausschuss bejaht das. Für Gesellschaften, die unter einer solchen Regelung ihre Anerkennung verlieren würden, soll Bestandsschutz gelten. Die Begründung des Ausschusses rührt an den Kern des Berufsrechts. Steuerberater verstehen sich als Organe der Steuerrechtspflege. Diese Rolle verlangt Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Eigeninteressen. Wenn Kapitalgeber mit Renditeerwartungen Einfluss auf Kanzleistrukturen gewinnen, droht aus Sicht des Ausschusses ein Interessenkonflikt. Mandantenberatung und Gewinnmaximierung vertragen sich nicht immer.

Berufsverbände ziehen an einem Strang

Der Vorstoß des Finanzausschusses fällt nicht vom Himmel. Die Bundessteuerberaterkammer hat gemeinsam mit anderen Organisationen der Freien Berufe eine Initiative gestartet. In einer gemeinsamen Erklärung warnten sie vor dem wachsenden Einfluss finanzstarker internationaler Investoren auf die Branche. Der Appell richtete sich direkt an den Gesetzgeber. Offenbar mit Erfolg: Die Argumente finden sich nun in der Ausschussempfehlung wieder. Kritiker könnten einwenden, dass strenge Beteiligungsregeln gegen europäisches Recht verstoßen. Der Finanzausschuss teilt diese Bedenken nicht. Die geforderte Regelung sei unionsrechtskonform, da sie dem Schutz eines regulierten Berufsstands diene. Juristische Gewissheit gibt es allerdings erst, wenn Gerichte darüber entscheiden.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat wird Anfang März seine Stellungnahme verabschieden. Ob die Empfehlung des Finanzausschusses Mehrheiten findet und ins Gesetzgebungsverfahren einfließt, bleibt offen. Klar ist: Die Frage, wer Steuerberatungsgesellschaften besitzen darf, wird die Branche noch länger beschäftigen.