Die Kanzlei beleuchtet rechtliche Fragen rund um Agentic Payment. Wenn Algorithmen autonom einkaufen, stellen sich neue Haftungsfragen.
Ein neues Schlagwort macht die Runde: Agentic Payment. Dahinter verbirgt sich die Vorstellung, dass künstliche Intelligenz nicht nur berät, sondern selbst zur Kasse bittet. Der Nutzer legt Rahmen und Budget fest, alles Weitere erledigt die Maschine. Sie durchforstet Angebote, wägt Konditionen ab und schließt Geschäfte ab, ohne dass ein Mensch den Finger hebt. Rödl hat sich angeschaut, was das für den Handel und seine rechtlichen Grundlagen bedeutet.
Händler stehen vor einem Umbruch. Ihre Shops waren bislang für Augen gemacht, für Menschen, die scrollen und klicken. Künftig könnten Algorithmen entscheiden, welche Anbieter überhaupt eine Chance bekommen. Wer in den Suchrastern der digitalen Einkäufer nicht auftaucht, verliert Umsatz. Produktinformationen müssen strukturiert und maschinenlesbar sein, Preislogiken transparent. Die Frage lautet nicht mehr, ob ein Shop gefällt, sondern ob er von Software verstanden wird.
Hier wird es juristisch heikel. Bestellt ein Agent das Falsche, stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Gesetze und Vorschriften setzen bislang voraus, dass ein Mensch Transaktionen auslöst und bestätigt. Wie Authentifizierung funktionieren soll, wenn Maschinen handeln, ist ungeklärt. Rödl erwartet, dass Händler künftig nachweisen müssen, ob ein Kauf von einem Menschen oder einer Software stammt. Die Spielregeln werden gerade erst geschrieben.




