Unterlagen des US-Justizministeriums zeichnen eine langjährige Kundenbeziehung der UBS im Umfeld von Jeffrey Epstein nach. Der Fall ist weniger Strafrechtsstory als Compliance Lehrstück über KYC, Monitoring und Reputationssteuerung.
Laut den veröffentlichten Unterlagen eröffnete die UBS 2014 mehrere Konten für Ghislaine Maxwell, eine Vertraute von Jeffrey Epstein, nur wenige Monate nachdem JP Morgan die Geschäftsbeziehung zu Epstein beendet hatte. JP Morgan hatte Maxwell demnach bereits 2011 intern als „Hochrisikokundin“ eingestuft, dennoch übernahm die UBS sie als Kundin. Ein E-Mail-Austausch zufolge kam der Kontakt im Dezember 2013 durch einen Partner von Soros Private Equity zustande, also über einen klassischen Introducer.
In den Jahren vor Maxwells Verurteilung verwaltete die UBS dem Bericht zufolge bis zu 19 Millionen US Dollar. Für Institute ist das die heikle Zone, in der formale KYC-Dokumentation allein nicht reicht, weil das Reputationsrisiko durch öffentliche Berichterstattung und bekannte Verbindungen geprägt wird. Aus Sicht von Audit, Tax und Legal ist entscheidend, ob Risiko Einstufung und laufende Überwachung zu konsistenten Maßnahmen führen oder ob kommerzielle Erwägungen die Eskalationslogik verwässern.
Auch Epstein selbst erhielt 2014 kurzzeitig eine Kreditkarte der UBS, die jedoch im September desselben Jahres wegen „Reputationsrisiken“ wieder gekündigt wurde. An der Beziehung zu Maxwell hielt die Bank dennoch fest, obwohl ihre Nähe zu Epstein öffentlich bekannt war. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Geschäftsbeziehung bis mindestens 2019 andauerte und damit weit über den Zeitpunkt hinaus, an dem das Risiko als erkannt dokumentiert war.
Die UBS lehnte eine Stellungnahme ab, zudem gibt es laut Bericht keine Hinweise auf strafrechtliches Fehlverhalten der Bank oder ihrer Berater. Genau darin liegt jedoch die praktische Relevanz: Haftungs, Aufsichts und Prüfungsfragen entstehen häufig nicht aus einem singulären Verstoß, sondern aus der Summe inkonsistenter Entscheidungen über Jahre. Für Compliance und Governance ist der Fall ein Beispiel dafür, dass Reputationsrisiken nicht mit einem einzelnen Schnitt erledigt sind, sondern konsequent und dokumentierbar beendet werden müssen.




