Vertriebszahlen auf Lautsprecher, Bewerberlisten mit Klarnamen auf dem Klapptisch: Kolumnistin Janina Kugel beobachtet in der ersten Klasse, wie sorglos Führungskräfte mit Firmeninterna umgehen.
Kugel beschreibt, wie sie nach einer Japanreise die dortige Zurückhaltung im Nahverkehr schätzen lernte, während in Deutschland Telefonate auf Lautsprecher, laute Vertriebsdurchsprachen und sogar Bewerberlisten mit Klarnamen im Zugabteil keine Seltenheit sind. Das sei nicht nur für Mitreisende störend, sondern arbeitsrechtlich kritisch, so Kugel. Denn betriebliche Interna sollten intern bleiben. Weder Preisinformationen noch Performance-Reviews des Teams gehörten in den öffentlichen Nahverkehr, auch wenn sich Firmennamen verklausulieren ließen, mache die Laptoptasche mit Logo jede Geheimniskrämerei ohnehin zunichte.
Vertraulichkeit sei kein Nice-to-have, sondern unterliege arbeitsvertraglichen Verschwiegenheits- und Rücksichtnahmepflichten, wer dagegen verstoße, dem drohten arbeitsrechtliche Konsequenzen von der Abmahnung bis zur Kündigung. Kugel rät Unternehmen, reisende Mitarbeitende aktiv auf ihre Pflichten hinzuweisen, statt es auf Zufallsbegegnungen wie eine Arbeitsrechtlerin im gleichen Abteil ankommen zu lassen.




