YPOG steuert Rückkehr des KI-Startups Langdock nach Deutschland

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September 21, 2026
21.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Beim „Reverse Flip“ des KI-Unternehmens Langdock aus den USA verlegt die Kanzlei YPOG den Rechtssitz zurück nach Deutschland und baut die Konzernstruktur auf eine Societas Europaea um.

Wenn ein Startup den gewohnten Weg rückwärts geht

Normalerweise zieht es junge Technologiefirmen über den Atlantik: weniger strenge Regeln, größere Aufmerksamkeit am Markt und ein bequemerer Draht zu Kapitalgebern locken viele dazu, ihr rechtliches Zuhause in den Vereinigten Staaten aufzuschlagen. Genau diese Route hatte zunächst auch Langdock gewählt, vollzieht nun jedoch die Kehrtwende. Die Gründer holen den juristischen Firmensitz zurück nach Deutschland und krempeln bei dieser Gelegenheit den gesamten gesellschaftsrechtlichen Aufbau um. Wo bislang eine US-Muttergesellschaft in Gestalt der Incorporated stand, fungiert künftig eine Societas Europaea als Dach des Konzerns. Die juristische Begleitung dieses Manövers lag bei YPOG, angeführt vom Berliner Partner Dr. Martin Schaper, der dabei Hand in Hand mit der amerikanischen Sozietät Cozen O'Connor arbeitete.

Datenhoheit als Verkaufsargument

Der Rückzug aus den USA folgt einem nüchternen geschäftlichen Kalkül. Das 2023 gegründete Langdock stellt eine Plattform bereit, auf der Firmen Sprach- und Bildmodelle unterschiedlicher KI-Häuser einsetzen können, ohne datenschutzrechtlich in Konflikt zu geraten. Über 13.000 Abnehmer greifen darauf zurück, unter ihnen Namen wie Merck, Getyourguide und Personio, und aus dem Lizenzgeschäft fließen dem Anbieter nach eigener Rechnung jährlich wiederkehrende Einnahmen von mehr als 50 Millionen Euro zu. Mit der Sitzverlegung rückt das Unternehmen seine europäische Identität stärker in den Vordergrund und wirbt gezielt um Kundschaft, die sensible Abläufe steuern möchte, ohne den möglichen Zugriff fremder Staaten auf ihre Daten in Kauf zu nehmen. Passend dazu soll noch vor Jahresende ein firmeneigenes Rechenzentrum hierzulande den Betrieb aufnehmen.

Zwei Rechtsordnungen unter einen Hut gebracht

Die eigentliche Kunst des Mandats bestand für YPOG darin, deutsches und amerikanisches Recht sauber ineinandergreifen zu lassen. Die Federführung auf transaktionsrechtlicher Seite hatte Dr. Martin Schaper, dem die Partner Jörg Schrade und Dr. Johannes Janning zur Seite standen, ergänzt um ein standortübergreifendes Aufgebot aus Berlin, München und Köln, das die gesellschafts- und steuerrechtlichen Fäden zusammenhielt. Für die US-Perspektive sorgte Cozen O'Connor unter Leitung des Steuerpartners Oz Halabi. So steht dieser Fall letztlich sinnbildlich für eine sich abzeichnende Gegenbewegung: Europäische Techschmieden begreifen den eigenen Rechtsraum zunehmend als Trumpf, jedenfalls überall dort, wo sich digitale Souveränität zu barer Münze machen lässt.

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