EY Australia stellt sich gegen Obergrenzen für Partnerzahlen

blog main image
September 18, 2026
18.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Im Streit um die Regulierung großer Prüfungsgesellschaften warnt EY Australia davor, die Zahl der Partner zu deckeln, und sieht darin ein Risiko für Innovation und Prüfungsqualität statt einer Lösung für Governance-Probleme.

Kritik am Vorschlag aus dem Treasury

In seiner Stellungnahme zum Optionspapier des australischen Finanzministeriums lehnt EY Australia verpflichtende Eingriffe in die Rechts- und Organisationsform multidisziplinärer Prüfungshäuser ab. Das Papier hatte unter anderem vorgeschlagen, die derzeit bei 1.000 liegende Obergrenze für Partner zu senken und einen Teil der Partner zur Registrierung für regulierte Leistungen zu verpflichten, etwa als Steuerberater, eingetragene Abschlussprüfer oder Insolvenzverwalter, jeweils gebunden an einen Verhaltenskodex. Aus Sicht von EY greift eine solche Deckelung jedoch an der falschen Stelle: Die eigentlichen Bedenken zu Governance und Rechenschaft in großen Partnerschaften ließen sich damit nicht ausräumen, wirksamer seien andere Reformansätze, die den Regulierungsrahmen insgesamt stärkten.

Sorge um Talente und Prüfungsqualität

Inhaltlich argumentiert das Haus vor allem mit den Folgen für Wachstum und Personal. Im internationalen Vergleich seien die australischen Grenzen ohnehin niedrig; ein Deckel würde die Fähigkeit der Firmen beschneiden, fähige Fachleute zu gewinnen, zu halten und Aufstiegswege bis zur Partnerschaft offenzuhalten. Besonders heikel sei das mit Blick auf gefragte Spezialisten in Feldern wie KI und Nachhaltigkeit, die zunehmend in die Partnerschaft eingebunden werden müssten. Werde ihre Zahl begrenzt, litten Innovationskraft und letztlich die Prüfungsqualität. Zudem käme eine Obergrenze faktisch einer weiteren strukturellen Trennung der multidisziplinären Häuser gleich, mit mehr operativer Komplexität, höheren Kosten und Unsicherheit für geprüfte Unternehmen, was den Standort auch für internationale Investoren unattraktiver machen könnte.

Zustimmung zu Lizenzpflicht und globalen Standards

Nicht alle Vorschläge stoßen bei EY auf Ablehnung. Ausdrücklich unterstützt das Haus die Idee, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Prüfung nur noch bei von der Aufsicht ASIC lizenzierten Firmen einholen dürfen, verbunden mit Qualitätsmanagement- und Ethikpflichten als dauerhafte Lizenzbedingung. Als Maßstab nennt EY die international anerkannten Standards ISQM 1 und den IESBA-Kodex, die Qualität, Unabhängigkeit und Konsistenz über Jurisdiktionen hinweg sicherten. Mit Blick auf die sinkende Zahl eingetragener Abschlussprüfer mahnt das Haus zugleich, die langfristige Attraktivität des Berufs im Auge zu behalten, und dringt auf ausreichende Übergangsfristen, eine gestufte Einführung und weitere öffentliche Konsultationen, um unbeabsichtigte Nebenwirkungen für Prüfungsqualität und Kapitalmärkte zu vermeiden.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: