EU weitet Steuerinformationsaustausch auf Kryptowährungen aus

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November 25, 2025
25.11.2025
2 Minuten Lesezeit

Aktualisierte Abkommen mit Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino treten 2026 in Kraft, OECD-Standards bilden die Grundlage.

OECD-Vorgaben treiben Modernisierung

Am 20. November 2025 passierte eine bedeutende Aktualisierung die Gremien in Brüssel: Fünf europäische Kleinstaaten und die Schweiz vereinbarten mit der EU eine Ausweitung des automatischen Finanzinformationsaustauschs. Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino und die Schweiz müssen künftig auch Daten zu E-Geld und Kryptowährungen übermitteln. Die Orientierung erfolgt an Standards der OECD, die Umsetzung startet zum Jahreswechsel.

Mehrwertsteuer-Vollstreckung wird grenzüberschreitend

Ein zweiter Pfeiler der Neuregelung betrifft die operative Zusammenarbeit. Erstmals etablieren die Protokolle Mechanismen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Mehrwertsteuer-Einziehung und der Verfolgung von Steuerdelikten. Melde- und Sorgfaltspflichten wurden verschärft, um Behörden schnellere Interventionen zu ermöglichen.

Norwegen als nächster Partner

Während die Schweiz-Kooperation weiter vertieft werden soll, öffnet sich eine neue Front: Der Rat autorisierte Verhandlungen mit Norwegen über ein Abkommen zu direkten Steuern.