​​Weihnachtsgeld: Wann besteht ein Anspruch?

blog main image
December 9, 2025
10.12.2025
1 Minute Lesezeit

Die Sonderzahlung ist freiwillig, doch wer drei Jahre in Folge zahlt, schafft Fakten.

Gesetz schweigt

Kein Paragraph verpflichtet Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld. Die Entscheidung liegt beim Unternehmen oder wird durch Tarifparteien geregelt. Trotzdem landet die Sonderzahlung bei mehr als der Hälfte aller Beschäftigten auf dem Konto.

Drei Wege zum Anspruch

Vertragliche Zusagen – ob im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung – schaffen klare Verhältnisse. Interessanter ist die betriebliche Übung: Fließt das Geld dreimal hintereinander ohne ausdrücklichen Freiwilligkeitsvorbehalt, kann sich laut der Versicherung ARAG Großzügigkeit in Verpflichtung umwandeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz zieht ebenfalls Grenzen: Wer allen zahlt, kann Einzelne nicht übergehen, weder beim Ob noch beim Wieviel.

Arbeitsform spielt keine Rolle

Ob Vollzeitkraft, Teilzeitbeschäftigter, Minijobber oder Azubi: Sobald der Betrieb Weihnachtsgeld ausschüttet, gilt der Anspruch für alle.

Branche entscheidet über Höhe

Die Spanne reicht von knapp 400 Euro in der Zeitarbeit bis fast 6.000 Euro in der Öl- und Gasbranche. Eine einheitliche Regelung existiert nicht. Häufig orientiert sich die Zahlung am Monatsgehalt.